Auf Antrag der Klagepartei wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (Klageregister) öffentlich bekannt gemacht:
1. Beklagte:
2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten: Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG 3. Bezeichnung des Prozessgerichts: Landgericht Hamburg 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts: 330 O 293/19 5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages: Es wird festgestellt, dass der Emissionsprospekt über die Beteiligung am 67. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG in der Fassung vom 19.06.2009 (nachfolgend „Emissionsprospekt“) in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig ist, nämlich
6. Lebenssachverhalt: Die Klagepartei nimmt die Beklagten nach der Zeichnung einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung an dem geschlossenen Fonds Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend: Fondsgesellschaft) auf Schadensersatz u.a. wegen unrichtiger, unvollständiger und irreführender Prospektangaben in Anspruch. Die Klagepartei zeichnete auf Vermittlung eines Mitarbeiters der Beklagten zu 1) am 05.10.2009 eine mittelbare Beteiligung über die Beklagte zu 2) an der Fondsgesellschaft im Nennwert von € 25.000,00 zuzüglich 5 % Agio (letzteres wurde später an die Klagepartei zurückgezahlt). Zur Aufklärung der Klagepartei über die Kapitalanlage bediente sich der Mitarbeiter der Beklagten zu 1) u.a. des Emissionsprospektes vom 19.06.2009. Die Beklagten zu 2) und 3) sind Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft. Die Beklagte zu 2) fungiert zudem als Treuhandkommanditistin. Die Klagepartei trägt vor, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft sei. Die Beklagten hätten insoweit die ihnen jeweils obliegenden Aufklärungs- und Informationspflichten schuldhaft verletzt. Dies sei für die Anlageentscheidung kausal gewesen. Die Beklagten tragen vor, dass der Prospekt nicht fehlerhaft sei. 7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrages beim Prozessgericht: 13.02.2020 per Fax um 10:09 Uhr
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