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BaFin: Almo Markets VIP GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

kpuljek (CC0), Pixabay

Almo Markets VIP GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 gegenüber der Almo Markets VIP GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Almo Markets VIP GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.53capitaltrade.com, www.YesOption.com, www.yestrading.com, www.tradegbp.com, www.tradedax.com sowie www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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