Im Prozess um Kapitalanlagebetrug mit Mahagoniholz-Plantagen hat die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft für den 47-jährigen Hauptangeklagten gefordert.
Ein 53 Jahre alter mutmaßlicher Gehilfe solle eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten erhalten, forderte der Anklagevertreter am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt. Nach den Plädoyers der Verteidiger will die Wirtschaftsstrafkammer am kommenden Mittwoch (28. Oktober) das Urteil verkünden. (AZ 7580 Js 236551/13)
Den beiden Kaufleuten wird vorgeworfen, 64 Geldanleger mit falschen Renditeversprechen um insgesamt rund 610.000 Euro gebracht zu haben. Dabei ging es um Geldanlagen in Mahagoniholz-Plantagen in der Dominikanischen Republik. „Das Geschäftsmodell zielte von Anfang an auf Betrug“, sagte der Anklagevertreter. Von dem eingezahlten Geld der Anleger sei nichts in Baumplantagen investiert worden.
Die Angeklagten hatten in dem Prozess stets beteuert, dass tatsächlich Plantagen auf der karibischen Insel vorhanden gewesen seien. Die Anleger seien deshalb nicht über die Risiken ihrer Anlage getäuscht worden