Zitat aus der Bilanz:
Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt aufgrund der vertraglichen Bestimmungen nicht vor. Zitat Ende
Nun, auch das Unternehmen arbeitet mit Anlegergeldern. Anlegergelder, die man in den letzten Jahren von Kleinanlegern eingesammelt hatte.
Die haben natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass „es ihrem Geld gut geht“. Ob das hier der Fall ist? Nach der Bilanz muss man hier die Frage mit Nein beantworten, denn der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist in der Bilanz erneut deutlich angestiegen.
Also auch ein Hoffnungsprojekt für die investierten Anleger, hoffen dass sie irgendwann ihr Geld zurückbekommen, und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Ranft Green Energy VI GmbH
Bad Mergentheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Lagebericht
A) Grundlagen des Unternehmens
Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Green Energy VI GmbH (im Folgenden auch: „Gesellschaft“ oder „RGE VI“) am 29.08.2016 mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und dem Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 27.09.2016 unter HRB 734119.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand der RGE VI ist nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unternehmen. Ferner die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel mit Energieerzeugungsanlagen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder vertreten.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Controlling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risikomanagement übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding.
Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige Darlehen mit der Emissionsbezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2017“ mit einem Gesamtvolumen von EUR 5,0 Mio. angeboten und platziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im Jahr 2017.
Darüber hinaus wird ein auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränktes Angebot über Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018 – 6 Jahre“ mit Laufzeiten von sechs Jahren und einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Zum Bilanzstichtag waren davon TEUR 357,0 aufgenommen.
Des Weiteren werden Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018“ mit Laufzeiten von zwei bis sechs Jahren und einem Monat mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Je nach Laufzeit ist das Angebot auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränkt. Zum Bilanzstichtag wurden hieraus TEUR 1.169 aufgenommen.
B) Wirtschaftsbericht
1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den für die Gesellschaft bedeutenden Märkten Deutschland und Italien zeigt, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im abgelaufenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 0,6% gewachsen und in Italien um 0,01% gesunken ist.
Verursacht durch die Covid-19 Pandemie gehen die führenden Organisationen und Wirtschaftsinstitute im Jahr 2020 von einer Rezession aus. Der IMF prognostiziert z.B. für das Jahr 2020 ein Minus von 3,0 bis 7,0 Prozent der Weltwirtschaftsleistung und für das Jahr 2021 ein Weltwirtschaftswachstum von 5,8 Prozent. Die Prognosen der Organisationen und Wirtschaftsinstitute, für das deutsche Inlandsprodukt im Wirtschaftsjahr 2020 sind sehr unterschiedlich und reichen von -0,1 Prozent bis zu ebenfalls -7 Prozent.
Für das Jahr 2021 wird vom DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gegenüber 2020 von 1,7 Prozent prognostiziert.
Viele staatliche Hilfen, welche zur Überwindung der Covid-19 Pandemie ins Leben gerufen wurden, sind mit der Absicht verbunden, dass die geförderten Mittel in nachhaltige und zukunftsorientierte Projekten investiert werden. Hierzu wird auch der Bereich der Erneuerbaren Energien gerechnet.
Die nationale Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Auch in Italien rücken diese Ziele in den Vordergrund.
Energiepolitische Weichenstellungen
Die neue Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ vorgelegt. Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der Wirtschaft.
Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission zwei Ziele. Das erste: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das zweite Ziel bezieht sich auf das Jahr 2030: Bis dahin soll die EU ihren jährlichen Treibhausgasausstoß um 50 bis 55% unter den Wert von 1990 senken. Bisher geplant war eine Reduktion um 40%. Erreicht werden sollen die Ziele durch einen weitreichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die EU-Kommission zahlreiche Gesetze und Programme. Vorgesehen ist u. a. ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien, eine neue Industriestrategie, Importhürden für klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie für sauberen Verkehr.
Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem „Just Transition Fund“ unterstützt werden. Die EU will zunächst das Ziel der Klimaneutralität für 2050 gesetzlich verankern. Voraussichtlich im Sommer wird dann das legislative Verfahren zur Zielerhöhung für 2030 starten.
In Italien wurde bereits im Vorjahr von der Regierung die nationale Energiestrategie (SEN – Strategia Energetica Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt gegeben. Diese umfasst die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt die italienische Regierung einen Anteil von 55% an Erneuerbaren Energien an. Insbesondere der Ausbau der Photovoltaik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind.
In Deutschland hat sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu den im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 bekannt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf etwa 65 Prozent ausgebaut werden. Die Energienetze sollen modernisiert und ausgebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausgelastet werden.
Zur Umsetzung der Klimaziele wurde in 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von der deutschen Regierung eingesetzt, diese entwickelte Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038.
Im Oktober hat das Bundeskabinett sein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleichzeitig verabschiedete es den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das – mit einigen Anpassungen – im Dezember vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden. Diese werden im Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instrumente und Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.
Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen sieht die Geschäftsführung unverändert gute Bedingungen für die Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben und eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
2) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Der Geschäftsverlauf entsprach im Wesentlichen unseren Erwartungen und der Prognose aus dem Vorjahr.
a) Ertragslage
Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2019 einen erwarteten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 119,2 (VJ: TEUR 241,9) aus, der im Wesentlichen auf die üblichen Anlaufverluste zurück zu führen ist.
Die in der Planungsrechnung angesetzten Umsatzerlöse für das Berichtsjahr 2019 werden auf Grund der Periodenabgrenzung und Projektverschiebungen voraussichtlich in 2020 realisiert.
Das Jahresergebnis ist planmäßig durch hohe Aufwendungen für die Konzeption, Platzierung und den Vertrieb der Nachrangdarlehen „Ranft Green Energy VI – 2017, Ranft Green Energy VI – 2018 und Ranft Green Energy VI – 2018 – 6 Jahre“ belastet. Welche sich durch die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzung ergeben.
Den laufenden Zinsaufwendungen von TEUR 396,3 (VJ:TEUR 375,6) aus den Nachrangdarlehen stehen Zinserträge von TEUR 464,4 (VJ: TEUR 447,0) gegenüber.
b) Vermögenslage
Die Gesellschaft hat bis zum Bilanzstichtag Ausleihungen an die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6,04 Mio. (VJ: EUR 6,04 Mio.) zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Aus diesen Investitionen resultieren die ausgewiesenen Zinserträge.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 464,4 (VJ: TEUR 547,0).
Zum 31.12.2019 valutiert das Eigenkapital mit TEUR -564,52 (VJ: TEUR -445,30) und die Gesellschaft weist somit in ihrer Bilanz in dieser Höhe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
c) Finanzlage
Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1,0 (VJ: TEUR 0,0). Diesen stehen kurzfristige Forderungen von TEUR 464,4 (VJ: TEUR 547,0) und Verbindlichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 198,4 (VJ: TEUR 212,2) gegenüber.
C) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)
Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufen Geschäftsjahr nicht gezahlt.
Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr an die Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH TEUR 24,0 entrichtet.
D) Prognosebericht
Wie bereits berichtet wurde vor dem Hintergrund des weiterhin günstigen Marktumfeldes für Geschäftsmodelle im Bereich der Erneuerbaren Energien die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft um die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, den Handel mit Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz erweitert.
Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die Aktivitäten der Ranft-Gruppe durch die Erweiterung der satzungsmäßigen Geschäftstätigkeit wird sich nach unserer Überzeugung positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren Energien.
Die Ranft-Gruppe plant für das Geschäftsjahr 2020 den Ankauf von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 35 MWp. Es wird davon ausgegangen, dass es der Gesellschaft gelingen wird, sich zu attraktiven Konditionen zu finanzieren und in Projekte mit einer attraktiven Rendite zu investieren.
Vor diesem Hintergrund beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.
E) Chancen- und Risikobericht
1) Risikobericht
Die Risiken des Geschäftsmodells sind in dem durch die BaFin genehmigten Emissionsprospekt vom 17.02.2017 auf den Seiten 25 bis 34 beschrieben. Diese Risiken bestehen unverändert. Hervorzuheben ist, dass mit dem Geschäftsmodell grundsätzlich das inhärente Risiko verbunden ist, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften. Die Folge wäre eine Gefährdung der von der Gesellschaft erwarteten Erträge, was sich letztendlich auch auf die Zins- und Tilgungszahlungen an die Zeichner der Nachrangdarlehen sowie auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken kann.
Auch Risiken, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat, wie Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung, können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken.
Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft hängt aber in erster Linie von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte (Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen) und deren Ertragskraft ab.
2) Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen vice versa zu den vorstehend aufgeführten Risiken, d.h. dass diese Chancen vor allem darin bestehen, dass es der Gesellschaft gelingt, die aufgenommenen Mittel mit überplangemäßen Erträgen zu investieren.
Insbesondere in den sich anbahnenden Investitionsmöglichkeiten, durch das kurz vor der Verabschiedung stehende Erneuerbare Energien-Gesetz in Italien und die zahlreichen sog. „Grid-parity“-Projekte, welche sich innerhalb der Ranft-Gruppe in Vorbereitung finden, sieht die Geschäftsführung eine bedeutende Chance für die Gesellschaft und deren Geschäftsentwicklung.
Die derzeit gegebenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund hoher Verfügbarkeit von Liquidität im Finanzmarkt und bei Banken bei abnehmender Disponibilität finanzierbarer Projekte / Assets unterstützen die Chancen der Gesellschaft.
F) Entsprechenserklärung
Ich versichere nach besten Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bad Mergentheim, 29. Juni 2020
gez. Michael Ranft, Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 6.039.000,00 | 6.038.000,00 |
I. Finanzanlagen | 6.039.000,00 | 6.038.000,00 |
B. Umlaufvermögen | 465.431,79 | 546.958,25 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 464.355,73 | 546.958,25 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.076,06 | 0,00 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 315.686,64 | 435.223,71 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 564.519,48 | 445.298,26 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 7.384.637,91 | 7.465.480,22 |
Passiva |
||
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Bilanzverlust | 589.519,48 | 470.298,26 |
III. nicht gedeckter Fehlbetrag | 564.519,48 | 445.298,26 |
B. Rückstellungen | 14.460,00 | 3.860,00 |
C. Verbindlichkeiten | 7.370.177,91 | 7.461.620,22 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 7.384.637,91 | 7.465.480,22 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
1.1.2018 – 31.12.2018 EUR |
|
1. Umsatzerlöse | 17,50 | 0,00 |
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | 187.316,51 | 313.250,32 |
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 464.355,73 | 446.958,25 |
davon aus verbundenen Unternehmen | 464.355,73 | 446.958,25 |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 396.277,94 | 375.571,07 |
5. Ergebnis nach Steuern | -119.221,22 | -241.863,14 |
6. Jahresfehlbetrag | 119.221,22 | 241.863,14 |
Ergebnisverwendung
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
1.1.2018 – 31.12.2018 EUR |
|
6. Jahresfehlbetrag | 119.221,22 | 241.863,14 |
7. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 470.298,26 | 228.435,12 |
8. Bilanzverlust | 589.519,48 | 470.298,26 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Ranft Green Energy VI GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bad Mergentheim
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 734119
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der durch das Gesetz über Vermögensanlagen geregelten Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Risiken die eine niedrigere Bewertung erfordern sind derzeit nicht bekannt.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Vorjahr in voller Höhe Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte | 2019 EUR |
2018 EUR |
Ausleihungen | 6.039.000,00 | 6.038.000,00 |
Forderungen | 464.355,73 | 446.958,25 |
sonstige Verbindlichkeiten | 3,33 | 12.000,00 |
Eigenkapital
In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von EUR 470.298,26 einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019
Art der Verbindlichkeit zum | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit | ||
31.12.2019 zum (31.12.2018) | EUR | kleiner 1 J. EUR |
1 bis 5 J. EUR |
größer 5 J. EUR |
gegenüber Kreditinstitute | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(3.169,72) | (3.169,72) | (0,00) | (0,00) | |
aus Lieferungen und Leistungen | 476,00 | 476,00 | 0,00 | 0,00 |
(0,0) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
sonstige Verbindlichkeiten | 7.369.701,91 | 1.214.901,91 | 6.154.800,00 | 0,00 |
(7.458.450,50) | (1.085.650,50) | (5.824.800,00) | (548.000,00) | |
– davon gegenüber Gesellschaftern | 3,33 | 3,33 | 0,00 | 0,00 |
(12.000,00) | (12.000,00) | (0,00) | (0,00) | |
Summe | 7.370.177,91 | 1.215.377,91 | 6.154.800,00 | 0,00 |
(7.461.620,22) | (1.088.820,22) | (5.824.800,00) | (548.000,00) |
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 7.171,3 (VJ: TEUR 7.246,3) enthalten.
D. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss wird wegen der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben. Die unter der Bezeichnung Corona-Krise allgemein bekannten Ereignisse beeinträchtigen derzeit das wirtschaftliche Geschehen weltweit in fast allen Bereichen. Unser Geschäftsmodell ist langfristig angelegt und nach unserer Beurteilung von diesen Ereignissen nicht schwerwiegend betroffen. Die Auswirkungen der Corona-Krise und ihre finanziellen Folgen können von uns dennoch derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt.
E. Buchmäßige Überschuldung
Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt aufgrund der vertraglichen Bestimmungen nicht vor.
Bad Mergentheim, 29. Juni 2020
gez. Michael Ranft, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt.