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Betroffen?

mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Gute Nachrichten für Sparkassenkundinnen und -kunden in Sachsen-Anhalt: Das Gericht hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Saalesparkasse zugelassen.

Es geht um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen. Betroffene Verbraucher können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

„Die Klage wurde zugelassen. Das bringt die Sparkassenkunden der Durchsetzung ihrer Ansprüche einen wichtigen Schritt näher“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Betroffene Verbraucher sollten sich nun zügig anmelden. Denn nur, wenn sich genügend Geschädigte in das Register eintragen, wird das Gericht über den Fall entscheiden.“

Mindestens 50 Anmeldungen bis 18.11.2020 nötig

Das Verfahren geht nur dann weiter, wenn sich bis zum 18. November 2020 mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen. Die Registrierung hat für die Verbraucher den Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren können.

Der vzbv rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich frühzeitig anzumelden. Ob der Prämiensparvertrag bereits gekündigt wurde oder nicht, ist dabei gleichgültig. Die Anmeldung kann bis zur mündlichen Verhandlung auch wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, lässt sich durch den Klage-Check klären, den der vzbv auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse anbietet. Dort und auf der Webseite des für die Eintragung zuständigen Bundesamts für Justiz finden sich auch Hilfestellungen zur Anmeldung.

Darüber hinaus gehende Beratung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt für Kunden der Saalesparkasse an: persönlich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung. Beschwerden zu diesen und anderen Themen können Verbraucher zudem über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.

Urteil ist bindend

Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Insbesondere müssen Verbraucher nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und sie haben auch dann keine Kosten zu tragen, wenn der vzbv das Verfahren verlieren sollte.

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