Natürlich ist es derzeit noch zu früh um das durchzuführen, aber ich erwarte nun in wenigen Tagen die Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf, dem zuständigen Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren zum Unternehmen AvP Deutschland GmbH eröffnet wird, oder aber ob es Mangels vorhandener Masse nicht eröffnet werden kann.
Ich gehe allerdings davon aus, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, das es hier zu einem Insolvenzverfahren kommt. Hier müssen die Gläubiger dann natürlich ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Das löst natürlich nicht das aktuelle finanzielle Problem so manches Gläubigers, hier vor allem von Apothekern, aber es muss ja im Interesse jedes Gläubigers sich zumindest über die Insolvenzquote einen Teil seines Schadens wieder zu holen.
Zudem, so Rechtsanwalt Jens Reime, muss man sich einmal anschauen, wo es möglicherweise dann weitere Möglichkeiten gibt seinen eigenen Schaden zu verringern.
Meldung der BaFin:
AvP Deutschland GmbH: Von BaFin eingesetzter Sonderbeauftragter stellt Insolvenzantrag
Die BaFin hat am 14. September 2020 Herrn Ralf R. Bauer als Sonderbeauftragten bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzt. Sie hat ihm die alleinige Geschäftsführung übertragen.
Der Sonderbeauftragte hat am 15. September 2020 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Amtsgericht Düsseldorf für die AvP Deutschland GmbH gestellt.
Ich würde ja tendenziell keinen Anwalt nehmen, der nur zur Insolvenztabelle anmelden will. Das kann man auch selber. Wichtigere und dringendere Fragen an einen Anwalt wären:
-> Wie komme ich möglichst schnell aus dem Vertrag raus und zu einem anderen Anbieter?
-> Kann ich bereits eingereichte aber noch nicht von der Kasse erstattete Rezepte wieder „zurückholen“?
-> Habe ich ein Aussonderungsrecht, weil „mein“ Geld auf einem Treuhandkonto liegt?
-> Wen kann ich ggf. auf Schadensersatz verklagen?