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Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin
FAZCO CAPITAL LIMITED (www.fxbtrading.com): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.
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FAZCO CAPITAL LIMITED (www.fxbtrading.com): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

geralt / Pixabay

Die Gesellschaft FAZCO CAPITAL LIMITED ist Betreiberin der Handelsplattform www.fxbtrading.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD). In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Gesellschaft FAZCO CAPITAL LIMITED das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 29. Januar 2020 hat die BaFin der Gesellschaft FAZCO CAPITAL LI-MITED diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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