Dies kann man einer Broschüre entnehmen, in der es unter anderem heißt: „Die Experten von Lombardium beraten auch unsere Genossenschaft im Sinne der Anleger“ (S. 14). Diese Broschüre könnte möglicherweise die Frage nach einer Haftung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft gegenüber möglichen Mitgliedern aufwerfen, die ebenfalls in „Lombardium“ investiert haben.
So kommentierte Rechtsanwalt Christian M. Schulter aus Berlin unseren Fund in einem Telefongespräch.
Wir fragen uns auch, ob die Rechtsanwaltskanzlei Cronemeyer & Grulert aus Hamburg diese Broschüre kennt? Ob sich dadurch deren Haltung zum eigenen Mandanten ändert?