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Zeus Tech & Trading Group Ltd (www.fibonetix.com): BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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Kurious (CC0), Pixabay

Die BaFin hat gegenüber der Zeus Tech & Trading Group Ltd, Luxemburg, Luxemburg, mit Bescheid vom 16. Januar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.fibonetix.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) und Devisen an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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