Der Kinderzuschlag steigt für Familien mit niedrigem Einkommen
Familien mit niedrigem Einkommen können im neuen Jahr mehr staatliche Leistungen bekommen. Dafür sorgt das bereits im Sommer 2019 in Kraft getretene Starke-Familien-Gesetz. Der Kinderzuschlag ist am 1. Juli 2019 von 170 Euro auf nun bis zu 185 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Geringverdienende Eltern brauchen das Geld, weil ihr Einkommen nicht reicht, um für ihre Kinder zu sorgen. Zum 1. Januar 2020 entfällt die bisherige Einkommenshöchstgrenze für den Zuschlag. Wenn Eltern etwas mehr verdienen, wird sich künftig der Kinderzuschlag verringern und nicht mehr abrupt wegfallen. Darüber hinaus werden Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, auch von den Kitagebühren befreit (Gute-Kita-Gesetz). Mittagessen und Schülerfahrkarte werden kostenlos, das Schulstarterpaket, der Betrag für Ausstattung mit Schulbedarf, wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern steigt
Getrennt lebende Eltern müssen ab 1. Januar 2020 mehr Unterhalt zahlen. Für Kinder unter sechs Jahren sind es dann 369 Euro im Monat Mindestunterhalt (2019: 354 Euro). Bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren steigt er auf 424 Euro im Monat (2019: 406 Euro). Für ältere Kinder (12 bis 17 Jahre) beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro im Jahr (2019: 476 Euro). „Für immer“ ist leider nicht der Regelfall, worauf es bei einer Scheidung ankommt lesen Sie in unserem Special Scheidung: Das Wichtigste zu Kosten, Kindern, Ehewohnung .
Unterhalt für Eltern muss nur noch selten gezahlt werden
Volljährige Kinder müssen nur noch in wenigen Fällen Unterhalt für Eltern zahlen, die im Pflegeheim leben und Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) beziehen. Der Gesetzgeber hat eine Einkommensgrenze eingeführt. Ab Januar 2020 müssen unterhaltspflichtige Kinder nur noch zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100 000 Euro liegt. Bei Angestellten in Steuerklasse 1 ist das ein Monatslohn von etwa 4 500 Euro netto.
Höhe des Unterhalts. Wenn die Sozialbehörden die zumutbare Unterhaltslast berechnen, ziehen sie vom Nettolohn anerkannte Ausgaben des Kindes ab, etwa Sparraten zur privaten Altersvorsorge. Sie berücksichtigen einen Selbstbehalt, bei Alleinstehenden 1 800 Euro plus individuellem Zuschlag. Der Deutsche Anwaltverein rechnet in einer Stellungnahme zum Gesetz bei einem alleinstehenden Angestellten mit monatlich 4 500 netto und einer privaten Altersvorsorge im anerkannten Rahmen mit maximal etwa 970 Euro tatsächlicher Unterhaltslast pro Monat.
Haftung zwischen Geschwistern. Geschwister haften wie bisher anteilig nach ihren Möglichkeiten. Ein Gutverdiener muss nicht den Anteil von Geschwistern mittragen, die wenig verdienen. Beispiel: Eine Mutter im Pflegeheim bezieht 800 Euro Sozialhilfe. Ihr Sohn verdient mehr als 100 000 Euro und kann nach den Unterhaltsregeln 1 000 Euro zahlen. Die Tochter könnte 500 Euro leisten, liegt aber unter der Einkommensgrenze. Folge: Der Sohn muss zwei Drittel der 800 Euro zahlen, also 533 Euro Unterhalt. Die Tochter wird nicht herangezogen, ihr Drittel übernimmt das Amt.
Vermögen bleibt außen vor. Vermögen wird bei der Verdienstgrenze nicht berücksichtigt. Ein Kind, das wenig verdient, aber Vermögen hat, muss keinen Elternunterhalt zahlen.
Viele Kinder müssen nichts zahlen. Die Städte erwarten Einnahmeausfälle. In seiner Stellungnahme zum Gesetz schreibt der Deutsche Städtetag, Kinder könnten nun in 90 Prozent der bisherigen Fälle nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden.
Grenzen je nach Versicherung | Bruttolohn 2019 (Euro) | Bruttolohn 2020 (Euro) | ||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||||
Versicherungspflichtgrenze1 | 5 062,50 | 60 750 | 5 212,50 | 62 550 |
Beitragsbemessungsgrenze | 4 537,50 | 54 450 | 4 687,50 | 56 250 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||||
Beitragsbemessungsgrenze | West: 6 700
Ost: 6 150 |
West: 80 400
Ost: 73 800 |
West: 6 900
Ost: 6 450 |
West: 82 800
Ost: 77 400 |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Neue Steuer-Regeln: Gleiches Einkommen, weniger zahlen
Der Grundfreibetrag steigt. Alle zahlen 2020 etwas weniger Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, steigt um 240 Euro auf 9 408 Euro. Auch die Steuersätze sind bei gleichem Einkommen etwas gesunken. Unterm Strich bringt das je nach Einkommen rund 37 Euro bis 183 Euro Steuerentlastung im Jahr. Mehr Geld, dank Freibeträgen? Unser Special Freibeträge beantragen zeigt, wie das geht.
Neue Steuerformulare. Die Formulare für die Steuerabrechnung 2019 sind neu. Der Hauptvordruck umfasst nur noch zwei Seiten statt bisher vier. Für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen gibt es jetzt eine eigene Anlage. Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Renten, müssen Steuerzahler nicht mehr eintragen. Auf unserer Themenseite Steuererklärung erklären wir alles rund um die Abrechnung mit dem Finanzamt- auch für Steuer-Neulinge.
Höherer Unterhaltsabzug. Wer seinen bedürftigen Lebenspartner oder Angehörige – etwa erwachsenen Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt – unterstützt, kann 240 Euro mehr als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Insgesamt zählen bis zu 9 408 Euro (784 Euro im Monat) plus die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Höchstbetrag sinkt aber um Einkünfte des Unterstützten, die über 624 Euro im Jahr liegen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungskosten / Betriebsausgaben und Bezüge minus 180 Euro Kostenpauschale. In unserem Special Unterhalt erklären wir, wie Sie Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzten können.
Neue Grundsteuer. Nach langem Tauziehen wurde die Grundsteuerreform Ende 2019 verabschiedet. So ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen weiter gesichert. 2018 spülte die Grundsteuer laut Statistischem Bundesamt knapp 14 Milliarden Euro in die Länderkassen. Ab 2025 wird sie nach den neuen Regeln erhoben und zwar abhängig vom Wert der Immobilie. Ausnahmsweise können die Länder die Steuer auch unabhängig vom Wert ermitteln, das hat zum Beispiel Hamburg vor.
Verpflegungspauschalen. Berufstätige, die mehr als 8 Stunden auswärts tätig sind, können pro Tag 14 Euro Verpflegungspauschale als Werbungskosten absetzen – statt bisher 12 Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro, für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen je 14 Euro.
Neue Kraftfahrerpauschale. Wer viele Tage auf Achse ist und im Auto übernachten muss, kann jetzt pauschal 8 Euro pro Arbeitstag absetzen.
Vorteile mit E-Fahrzeugen vom Chef. Wer ein emissionsfreies Elektrofahrzeug vom Arbeitgeber auch privat nutzt, muss statt 0,5 Prozent nur noch 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt für zwischen 2019 und Ende 2030 angeschaffte Fahrzeuge, deren Listenpreis unter 40 000 Euro liegt. 0,5 Prozent vom Listenpreis sind für seit 2019 angeschaffte E- oder Hybrid-Fahrzeuge zu versteuern, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer elektrisch schaffen. Ab 2022 müssen es mindestens 60 Kilometer elektrisch sein, ab 2025 sogar 80 Kilometer.
Jobticket. Wird ein Jobticket vom Gehalt finanziert, müssen Mitarbeiter es mit maximal 25 Prozent versteuern und darauf keine Sozialabgaben zahlen. Bei 25 Prozent Pauschalsteuer können sie die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Erhalten sie das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei. Warum ein Jobticket manchmal mehr bringt, als eine Gehaltserhöhung lesen Sie in unserem Special Steuerfreie Extras.
Steuerfrei radeln. Erhalten Arbeitnehmer ein Dienstrad (ohne Kfz-Kennzeichen) vom Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt, ist neuerdings die private Nutzung länger steuerfrei – bis Ende 2030 statt nur bis Ende 2021.
Prävention. Spendiert der Chef Gesundheitsleistungen, sind für jeden Mitarbeiter im Jahr bis zu 600 Euro abgabenfrei statt bisher 500 Euro.
Gebäudesanierung. Wer in selbst genutztem Wohneigentum die Heizung modernisiert, das Dach dämmt oder andere energetische Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann ab 2020 ganze 20 Prozent der Kosten -höchstens jedoch 40.000 Euro – über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Wer dies tut, kann andere staatliche Förderprogramme dann allerdings nicht mehr nutzen.
Weniger Steuern für eBooks
Die Mehrwertsteuer für eBooks wird auf 7 Prozent reduziert, bisher lag der Steuersatz bei 19 Prozent. Elektronische Bücher werden dadurch den gedruckten Büchern steuerlich gleichgestellt, die immer schon den ermäßigten Mehrwertsteuersatz hatten. Günstiger für den Verbraucher werden eBooks aber vermutlich trotzdem nicht. Allerdings könnte es zukünftig wieder Bundles geben – das sind eBooks, die es zu einem gekauften Printprodukt dazu gibt. Bisher waren Bundles für Verleger problematisch, da sich Finanzämter an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen stießen.
Höhere Steuern auf Flugtickets
Die Steuern auf Flugtickets sollen zum 1. April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch längeren Flügen werden 59,43 Euro fällig. Das sind rund 18 Euro mehr als bislang. Airlines werden diese Steuererhöhung wohl zumindest teilweise an ihre Fluggäste weitergeben.
Apps gibts zukünftig auf Rezept
Ab Anfang 2020 gilt das neue Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Infos des Bundesgesundheitsministeriums), kurz Digitale-Versorgung-Gesetz. Zu den wesentlichen Regelungen gehören, dass Patienten sich künftig Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen und telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen können. Auch sollen ihre Daten ab 2021 in einer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Zu den Gesundheits-Apps, die Ärzte verschreiben können, zählen digitale Tagebücher für Diabetiker, Apps für Patienten mit Bluthochdruck und solche zur Unterstützung einer Physiotherapie. Krankenkassen sollen ihren Versicherten Angebote machen, die ihnen den Umgang mit den digitalen Anwendungen erleichtern, etwa Schulungen zu den Gesundheits-Apps. Damit Versicherte besser erkennen, welche Ärzte Videosprechstunden anbieten, dürfen diese künftig auf ihren Internetseiten darüber informieren.
Übrigens: Die Stiftung Warentest vergleicht regelmäßig die Tarife der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, welche am besten abschneidet finden Sie im Test Private Krankenversicherung und im Test Gesetzliche Krankenversicherung. In unserem Video Gesetzlich oder Privat? erklären wir, welche Versicherungsart für wen sinnvoll ist und wo die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung liegen.
Mehr Geld beim Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög)
Ab August 2020 gibt es nicht nur mehr Geld für Menschen, die sich beruflich qualifizieren wollen, sondern auch häufiger Geld. Anspruch auf das Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) besteht dann für jede Fortbildungsstufe neu (Meister, Techniker, Fachwirt). Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird ein Vollzuschuss (bisher nur 50 Prozent, der Rest als Darlehen), genauso wie der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro pro Monat). Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt um 20 Euro auf 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre. Lehrgangs- und Prüfungskosten werden zu 50 Prozent (bisher 40 Prozent) bezuschusst, der Rest als Darlehen gewährt. Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
Tipp: Die Förderung wird teilweise als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Alle Regelungen können Sie online unter aufstiegs-bafög.de nachlesen.
Meisterpflicht für Selbstständigkeit in Handwerksberufen
In zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen besteht ab 2020 wieder Meisterpflicht als Voraussetzung zur Selbstständigkeit, zum Beispiel für Fliesenleger, Holzspielzeugmacher und Schilderhersteller. Der Meisterbrief sorgt für eine Mindestqualität im Handwerk.
Berufsausbildung in Teilzeit wird leichter möglich
Mindestvergütung. Auszubildende mit Verträgen ab 1. Januar 2020, die außerhalb der Tarifbindung liegen, bekommen eine Mindestvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es monatlich 515 Euro. Bis 2023 steigt die Vergütung in drei Schritten um je 35 Euro auf 620 Euro.
Berufsbezeichnung. Der Wildwuchs hört auf. In der höher qualifizierenden Berufsbildung soll es künftig einheitlich die Abschlüsse „Geprüfte/r Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ geben.
Teilzeit. Es wird leichter möglich, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bisher war dies nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Nun soll das auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Der Ausbildungsbetrieb muss einer Ausbildung in Teilzeit aber zustimmen.
Erleichterter Zuzug für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dürfen vom 1. März 2020 an einfacher nach Deutschland ziehen. Der Arbeitgeber muss nicht mehr nachweisen, dass er keinen Mitarbeiter in der EU gefunden hat oder dass es um einen Mangelberuf geht. Die Fachkräfte brauchen dafür einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die der deutschen gleichwertig ist. Außerdem müssen Kandidaten nachweisen, dass sie den Lebensunterhalt für sich und Familienangehörige selbst bestreiten können. Arbeitnehmer ab 46 Jahren müssen sogar mindestens 3 685 Euro Gehalt im Monat erhalten oder bereits angemessen für das Alter vorgesorgt haben. Die Regelung soll sicherstellen, dass aus dem Ausland zugezogene Arbeitnehmer im Ruhestand nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung verbessert
Ab 1. Januar 2020 müssen Menschen mit Behinderung keine Sozialhilfe mehr für Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Das sind zum Beispiel Hilfen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Außerdem verbessert sich die Einkommens- und Vermögensanrechnung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf etwa 50 000 Euro, das Einkommen und Vermögen des Partners wird nicht mehr herangezogen. Die Änderungen gehören zur dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes. Die beiden ersten traten 2017 und 2018 in Kraft. Eine vierte und letzte folgt 2023. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stufenweise aus dem Sozialhilferecht herauszulösen.
Es gibt mehr Wohngeld für Mieter mit geringem Einkommen
Das Wohngeld für Mieter mit geringem Einkommen erhöht sich ab 2020. Im Schnitt steigt der Zuschuss um 30 Prozent. Künftig soll das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an Mietentwicklung und Inflationsrate angepasst werden.
Die Strompreise steigen
Stromkunden müssen im Jahr 2020 mit höheren Preisen rechnen. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2500 Kilowattstunden kommen Mehrkosten von 9 Euro im Jahr hinzu. Der Grund: Sowohl die Netzentgelte als auch die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steigen – beides große Preisbestandteile. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, sollten allerdings zunächst prüfen, ob bei unterjähriger Kündigung der Anspruch auf Boni erlischt. Mehr dazu finden Sie in unserer Meldung Strompreise. Den Anbieter zu wechseln kann immer lohnen. Stromwechseldienste versprechen dabei zu helfen, was die Angebote taugen, lesen Sie in unserem Test Mit Wechseldiensten Geld sparen.
Der Versand von Paketen mit DHL wird teuerer
Zum 1. Januar 2020 zieht DHL die Preise für Pakete und Päckchen an. Wird etwa ein Paket bis zur Größe von 10 Kilogramm in einer Filiale zum Versand abgegeben, klettern die Kosten von 9,49 Euro auf 10,49 Euro. Wählt ein Kunde für das selbe Päckchen den Onlineversand und frankiert es selbst, werden jetzt 9,49 Euro fällig – vorher waren es 8,49 Euro. Auch die Preise für die Transportversicherung und den Nachnahme-Service steigen. Gleich geblieben ist das Porto für den Versand des Päckchen S, es kostet weiterhin 3,79 Euro. DHL gibt an, dass das Porto für Päckchen und Pakete im Schnitt um 3 Prozent steigt: Meldung Päckchen und Pakete werden teurer.
Neue Altersgrenze für den Mopedführerschein
Jugendliche dürfen ab 2020 schon mit 15 Jahren Moped fahren (Führerscheinklasse AM). Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es die Neuregelung tatsächlich umsetzt.
Die Angabe des Ursprungslands von Lebensmitteln wird genauer
Ab dem 1. April 2020 muss europaweit die Herkunft der Hauptzutat eines Lebensmittels angegeben werden, wenn diese vom Herstellungsort des Lebensmittels abweicht. Das heißt, wenn auf dem Etikett eines Käses beispielsweise steht „Hergestellt in Deutschland“, die Milch als primäre Zutat aber aus den Niederlanden kommt, muss dies gekennzeichnet werden. Diese Regelung soll vermeiden, dass Verbraucher in die Irre geführt werden. Ausgezeichnet werden muss allerdings nicht das konkrete Land. Angaben wie „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ sind genau wie die Erklärung „stammt/stammen nicht aus “ ausreichend (Durchführungsverordnung (EU) 2018/775).
Für jeden Einkauf wird ein Kassenbon ausgestellt
Händler und Gastronomen sind ab 1. Januar 2020 zur Ausgabe eines Kassenbons verpflichtet. Damit soll Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die Registrierkassen müssen künftig mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden, die das Manipulieren von Transaktionen verhindern soll.
Lotto-Spielen wird teurer
Ab Herbst 2020 werden beim Lotto voraussichtlich die Preise pro Tippfeld von 1 Euro auf 1,20 Euro steigen. Im Gegenzug sollen dafür bei sechs Richtigen künftig häufiger Gewinne in Millionenhöhe möglich sein. Außerdem: Der Jackpot soll erst ausgeschüttet werden, wenn die Grenze von 45 Millionen Euro erreicht ist. Noch erfolgt die Ausschüttung automatisch nach jeder 13. Ziehung.
ADAC-Beiträge steigen
ADAC-Mitglieder müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge zahlen. Der Basistarif verteuert sich von 49 auf 54 Euro pro Jahr, die Plus-Mitgliedschaft von 84 auf 94 Euro. Die Plus-Mitgliedschaft erweitert die Pannenhilfe auf alle EU-Länder und umfasst eine Reihe zusätzlicher Leistungen wie Krankenrücktransporte. Autoschutzbriefe mit vergleichbarem Leistungsumfang gibt es bei Versicherungen allerdings ohnehin oft günstiger, das hatten wir in der Vergangenheit auch untersucht, mehr dazu in unserem Test Autoschutzbriefe.
Bahntickets sollen ab 1.1.2020 günstiger werden
Die Bund will im Rahmen des Klimapakets die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten im Fernverkehr von derzeit 19 auf sieben Prozent senken. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Steuervorteil in voller Höhe an ihre Fahrgäste weiterzugeben. Zudem verzichtet der Staatskonzern darauf, die Preise im Fernverkehr zu erhöhen. Bahncard-Inhaber könnten im Supersparpreis-Tarif dann schon für 13,40 Euro pro Strecke fahren. Wer keine Bahncard hat, ist ab 17,90 Euro dabei.
Quelle: https://www.test.de/Neuerungen-in-2020-Das-aendert-sich-im-Jahr-2020-5258773-0/