Jedes Jahr zu Weihnachten drehen sich zahlreiche Fragen um das Umtauschrecht, das Weihnachtsgeld, die Weihnachtsfeier und so weiter. Auch die Stiftung Warentest hat sich diesen Fragen angenommen:
Bin ich zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier verpflichtet?
Nein, als Arbeitnehmer sind Sie nicht verpflichtet, an einer Betriebsveranstaltung wie der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Wenn Sie schwänzen, riskieren Sie aber einen schlechten Eindruck bei Chef und Kollegen. Findet die Feier innerhalb der Arbeitszeit statt, müssen alle, die nicht mitfeiern, ganz normal weiterarbeiten.
Wenn auf der Feier Geschenke verteilt werden, haben nur die Kollegen Anspruch darauf, die anwesend sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. In dem strittigen Fall bekamen alle Kollegen auf der Weihnachtsfeier einen Tabletcomputer im Wert von rund 430 Euro geschenkt. Wer nicht kam, ging leer aus. Das wollte ein kranker Kollege nicht hinnehmen und reichte Klage ein. Zu Unrecht findet das Landesarbeitsgericht Köln: Wer nicht kommt, hat keinen Anspruch aufs Geschenk (Az. 11 Sa 845/13). Alles, was Sie rechtlich über Ihren Job wissen müssen, finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsrecht.
Ist der 24. Dezember/Heiligabend ein ganzer, ein halber oder kein Arbeitstag?
Leider sind sowohl der 24. als auch der 31. Dezember laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) ganz normale Arbeitstage. Viele Arbeitnehmer haben an diesen Tagen trotzdem frei. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
Erstens: Es gibt eine vertragliche Regelung zu den Tagen. Diese steht dann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Zweitens: Es liegt eine sogenannte betriebliche Übung vor. Auf den Punkt gebracht, bedeutet das: Was schon immer galt, gilt auch jetzt. Wenn der 24. Dezember schon immer oder mindestens seit drei Jahren frei war, können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass das auch in diesem Jahr so ist. Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber klarstellt, dass die Freistellung jeweils nur fürs aktuelle Jahr gilt.
Außerdem: Es kann ein Anspruch durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entstehen. Der besagt, dass kein Kollege benachteiligt werden darf. Bekommen einige an Heiligabend frei, dürfen in der Regel alle zu Hause bleiben.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es leider ebenfalls nicht. Ob Arbeitnehmer trotzdem Geld bekommen, richtet sich nach den gleichen Regeln wie bei der Freistellung für Heiligabend. Anspruch haben Arbeitnehmer, die eine entsprechende Klausel im Vertrag finden oder bei denen die Zahlung betriebliche Übung ist. Auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz lassen sich Ansprüche ableiten. Nur wenn es einen sachlichen Grund gibt, darf unterschiedlich viel gezahlt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterscheidet. Übrigens: Gibt es eine Sonderzahlung bleibt von der netten Brutto-Summe manchmal nur wenig Netto. In unserem Special Steuerfreie Extras verraten wir, warum ein Jobticket vielleicht die bessere Wahl ist.