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Der EuGH und das Kaffee-Urteil

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute zu Schadenersatzansprüchen gegenüber Fluggesellschaften bei umgekipptem Kaffee im Flugzeug (Rechtssache C-532/18).

Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das auf einem Flug von Mallorca nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht wurde. Ein wichtiger Gutachter hatte argumentiert, bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden. Für die obersten EU-Richter ist diese Einschätzung nicht bindend, oft folgen sie ihr aber.

Natürlich sind in Europa bei derartigen Urteilen keine amerikanischen Verhältnisse zu erwarten, wo einst ein Kunde wegen eines zu heißen Kaffees einen Millionenbetrag als Schmerzensgeld gefordert hatte und nach unbestätigten Angaben wohl um die 500.000 Dollar bekommen haben soll.

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