Die BaFin hat das Rundschreiben 13/2019 (BA) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Absatz 3 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) veröffentlicht. Das Rundschreiben tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Mit dem Rundschreiben übernimmt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten in ihre Verwaltungspraxis.