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PIM Gold und PGD stellen Insolvenzantrag – Lohnt sich der Schritt in die IG PIM Gold nun noch?

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Nun ist es soweit. Die o.g. Unternehmen haben einen Antrag auf Insolvenz gestellt, wie man uns seitens des zuständigen Amtsgerichts Offenbach auf unsere Presseanfrage mitteilte. Beide Gesellschaften seien eigenständig den Weg zum Insolvenzgericht gegangen. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen steht in beiden Verfahren derzeit noch aus.

Über das Unternehmen PIM Gold GmbH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 geführt und über die Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19.

Damit haben sich leider die Befürchtungen bewahrheitet. Angesichts der eingefrorenen Gelder blieb den Unternehmensführungen nichts anderes übrig; auch deshalb, um nicht selber in den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu geraten. Das Amtsgericht Offenbach wird jetzt in den nächsten Tagen darüber zu entscheiden haben, wen es zum Insolvenzverwalter bestimmt. Damit ist die bisherige Geschäftsführung nicht mehr Herr im eigenen Unternehmen. Damit ist dann auch endgültig zu erwarten, dass viele Anleger mindestens einen Teil ihres Geldes verlieren werden.

Insolvenzverwalter wird die Daten prüfen und ein Insolvenzgutachten fertigen

Die zuständigen Insolvenzverwalter werden ein Insolvenzgutachten erstellen, um festzustellen, ob genügend Masse vorhanden ist, um das jeweilige Verfahren abwickeln zu können. Sollte das der Fall sein, würde jeweils das reguläre Verfahren eröffnet werden. Die bisherige Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter zuzuarbeiten und entsprechende Auskünfte zu geben.

Sollte nicht genügend Masse vorhanden sein, würde das jeweilige Insolvenzverfahren eingestellt werden. Wir in der Redaktion gehen aber derzeit davon aus, dass die Insolvenzverfahren zu beiden Gesellschaften eröffnet werden. Dann sollten Sie als betroffene Anleger ihre Forderung sofort zur Insolvenztabelle anmelden. Eine jahrelange Hängepartie ist aber leider zu erwarten…

Angesichts dieser neuen Entwicklung fragten wir bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr nach, ob jetzt der Eintritt in die „Interessengemeinschaft PIM Gold“ noch sinnvoll ist? Aus der Sicht von Pforr, der, das sei hier angemerkt, als Rechtsberater der IG PIM Gold fungiert, ist es jetzt erst recht sinnvoll, weil nun klar ist, dass die Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Natürlich kommen jetzt viele wichtige Frage auf die Anleger zu, in denen diese rechtlich fundierte Antworten brauchen.

Da bietet die „Interessengemeinschaft PIM Gold“ aus meiner Sicht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, eine ideale Plattform, um die Fragen der Anleger zu klären und da, wo es dann möglicherweise erforderlich sein wird, auch rechtlichen Beistand zu leisten.

Man muss nicht immer sofort und bei allen Fragen einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern kann den wesentlich preiswerteren Weg eben über solch eine IG gehen, in der man dann aber auch Kräfte bündeln kann, um ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter zu haben, der erfahrungsgemäß Gelder nicht herausgeben will bzw. oftmals sogar noch Gelder von den Anlegern zurückfordert.

In solchen Situationen kann man sich mit einem in der Sache erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank und Kapitalmarktrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Wehr setzen. Wir werden dann auch versuchen, über die IG einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu bekommen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

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