Start Allgemein Ultima Ratio Dinslaken GmbH & Co. KG – Negatives Ergebnis

Ultima Ratio Dinslaken GmbH & Co. KG – Negatives Ergebnis

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Elionas / Pixabay

Über Stefan Schepers haben wir auf unserem Portal schon sehr oft berichtet, vor allem, weil er zu den eifrigen Geldsammlern im Crowdinvestingbereich gehört. Von einer seiner unternehmerischen Beteiligungsgesellschaften fanden wir bei einer Routinerecherche eine aktuelle Bilanz vor, die mit einem negativen Jahresergebnis endet:

Ultima Ratio Dinslaken GmbH & Co. KG

Monschau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Finanzamt: FA Körperschaften IV

Steuer-Nr.:

Handelsregisternummer: HRA 9126

Bilanz in € zum 31. Dezember 2018

Aktiva

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 620.951,99
Summe II. Sachanlagen 620.951,99
Summe A. Anlagevermögen 620.951,99
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 101,39
4. sonstige Vermögensgegenstände 1.596,64
Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.698,03
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 174.414,69
Summe B. Umlaufvermögen 176.112,72
Summe Aktiva 797.064,71

Passiva

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
Summe I. Kapital 100.000,00
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.305,06
Summe A. Eigenkapital 96.694,94
D. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 369,77
8. sonstige Verbindlichkeiten länger als 3 Jahre 700.000,00
Summe D. Verbindlichkeiten 700.369,77
Summe Passiva 797.064,71

Gewinn- und Verlustrechnung in € zum 31. Dezember 2018

Ergebnis nach Steuern
Sonstige betriebl. Aufwendungen
verschiedene betriebliche Kosten -3.022,09
Summe Sonstige betriebl. Aufwendungen -3.022,09
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 101,39
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -384,36
Summe Ergebnis nach Steuern -3.305,06
Jahresfehlbetrag 3.305,06

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst.

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) –

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Stichtagskurs bewertet. Auf die Anpassung auf den Stichtagskurs wird bei Kurssicherung durch ein Devisentermingeschäft verzichtet.

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 ABS. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börse- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden.

Die Steuer- und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei der Bewertung folgender Vermögensgegenstände wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen:

Monschau im Januar 2019

Schepers, Geschäftsführer

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