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Orion Service EOOD/ WISEBANC.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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3dman_eu / Pixabay

Orion Service EOOD/ WISEBANC.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Orion Service EOOD mit Bescheid vom 1. April 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Orion Service EOOD ist Betreiber der Handelsplattform www.wisebanc.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD), Devisen und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Orion Service EOOD das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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