Start Allgemein Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenossenschaft eG – Nachrangdarlehen

Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenossenschaft eG – Nachrangdarlehen

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Sämtliche Nachrangdarlehen weisen natürlich das Risiko eines Totalverlustes für den sich beteiligenden Anleger auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Genossenschaft dies anbietet. Schaut man sich dieses unternehmerische Konstrukt an, dann wirkt das wenig vertrauenserweckend, denn anscheinend werden die Nachrangdarlehen dann an eine GmbH weitergereicht, die einen ähnlichen Namen hat wie die Genossenschaft. Wie es aktuell um diese Gesellschaft steht, können wir nicht sagen, da die letzte öffentlich zugängliche Bilanz das Geschäftsjahr 2015 abbildet, wobei diese aus unserer Sicht eine bilanzielle Überschuldung anzeigt.

Was wir im Internet gefunden haben, ist ein Nachrangdarlehensvertrag der Genossenschaft, aber keinen BaFin gestatteten Prospekt. Dem im Folgenden zitierten Statement von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte zufolge, braucht die Gesellschaft dies wohl auch nicht. Würde das Kapital dann über die GmbH eingesammelt, dann bräuchte man genau dieses Prospekt.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte:

„Eine Genossenschaft muss wie andere Unternehmen keine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz einholen, wenn ein Darlehen mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, welches nachrangig ist.

Ansonsten wäre das Darlehen ein Einlagengeschäft im Sinne des Paragraphen eins Abs. 1 Satz zwei Nummer eins des Kreditwesengesetzes. Mit einer qualifizierten im Nachrang Vereinbarung steht natürlich der Darlehensgeber im Falle der Insolvenz sehr schwach da.

Seine Forderung tritt gegen alle anderen Forderungen der Gläubiger zurück. Hier ist es erforderlich, dem Darlehensgeber in aller Deutlichkeit diese rechtliche Nachteile vor Augen zu führen. Diese Informationen sehe ich in der PDF nicht.

Hiervon zu unterscheiden ist die Notwendigkeit, einen Prospekt zu erstellen und der BaFin zur Genehmigung vorzulegen. Ein Nachrangdarlehen ist gemäß Paragraph eins Abs. 2 Nummer vier Vermögensanlagen Gesetz eine Vermögensanlage, die ihren öffentliches Angebot diverse Pflichten auslöst.

Insbesondere muss ein Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlage Informationsblatt erstellt werden. Dies gilt nicht bei VertriebPersonen, die bereits Mitglieder der Genossenschaft sind. Es ist aber unzulässig, gleichzeitig ohne Prospekt Mitgliedschaften und Darlehen Ohne Prospekt zu vertreiben.

Eine Gesetzeslücke besteht seit dem 10. Juli 2015 immer noch: werden erst Genossenschaftsanteile verkauft und danach ein Darlehen an diese Mitglieder der Genossenschaft besteht keine Prospektpflicht.

Sowohl für Genossenschaftsanteile und für Vermögensanlagen wie zum Beispiel Nachrangdarlehen gilt der Grundsatz, dass keine Provision gezahlt werden darf. Falls doch ist für den Vertrieb von Genossenschaftsanteilen und Vermögensanlagen immer ein Prospekt erforderlich.“

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