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Futunova Projektentwicklung GmbH – Totalverlustrisiko

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qimono / Pixabay

Das o.g. Unternehmen sammelt für ein Projekt Geld über Bergfürst ein. Schaut man sich die aktuell im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens an, dann kann man durchaus verstehen, dass das Unternehmen Eigenkapital benötigen könnte, denn in Bilanz aus dem Jahre 2017 sind gerade einmal knapp 8000 Euro ausgewiesen. Es wäre denkbar, dass die Bank, die das aktuelle Immobilienprojekt in der Finanzierung hat, vom Unternehmen einen Eigenanteil haben wollte, den man sich nun über das Crowdinvesting holt.

Bei Bergfürst heißt es dazu:

„Das Unternehmen

Das Projekt wird von der Projektentwicklungsgesellschaft Berner Straße 25 mbH & Co. KG durchgeführt. Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die Futunova Projektentwicklung GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Herr Arens und Herr Pilagers. Die Initiatoren befinden sich derzeit in Umsetzung zweier weiterer Projekte in der Berner Straße in Hamburg. Diese werden sie voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erfolgreich realisiert haben. Bei der Umsetzung des Projektes arbeiten die Projektentwickler eng mit der erfahrenen Bauunternehmung Knobel Haus GmbH zusammen.“

Nun fragt man sich natürlich, was die von Bergfürst angebotenen Sicherheiten wirklich wert sind. Spontan würden wir ganz klar sagen: Gar nichts. Wir möchten das natürlich auch begründen:

Bei Bergfürst heißt es vorab einmal zu den Sicherheiten:

„Das Wichtigste in Kürze

  • Projektimmobilie: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit ca. 30 Wohneinheiten und Stellplätzen im beliebten Stadtteil Rahlstedt
  • Feste Verzinsung von 6,25 % p.a.
  • Maximallaufzeit von 30 Monaten (30.09.2021)
  • Mindestlaufzeit von 12 Monaten (31.03.2020)*
  • Sicherheit in Form einer Grundschuld sowie zusätzlicher Bürgschaften
  • Derzeit werden zwei weitere Projekte in der Berner Straße von den Projektentwicklern umgesetzt, die voraussichtlich noch dieses Jahr fertiggestellt werden“

Nun, wenn man im Grundbuch nach der finanzierenden Bank eingetragen wird, dann ist das für uns ganz klar keine bewertbare Sicherheit, denn im schlechtest anzunehmenden Fall wird die Bank zunächst einmal an erster Rangstelle mit all ihren Forderungen bedient. Was dann noch übrig ist, dürfen sich die Crowdinvestinganleger teilen.

Was ist eine Bürgschaft wert?

Sie ist nur dann etwas wert, wenn der Bürgschaftsgeber über genügend Vermögen verfügt, um die Bürgschaft im schlechtest anzunehmenden Fall auch bedienen zu können. Hier müsste man also wissen, welches Vermögen der Bürgschaftsgeber hat und welche Bürgschaftsverpflichtungen man möglicherweise noch eingegangen ist.

Was hier zudem der Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit der Knobel Haus GmbH soll, bleibt wohl das Geheimnis von Bergfürst. Ich lasse mein Auto übrigens bei Smart reparieren, arbeite ich dann mit Mercedes zusammen? Generell muss man sagen, dass die Bilanz des genannten Unternehmens nicht sonderlich gut ist. Damit kann man sicherlich auch keine großen Sprünge machen:

Knobel-Haus GmbH

Buchholz in der Nordheide

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 97.419,00 43.230,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 97.418,00 43.229,00
B. Umlaufvermögen 1.875.639,74 3.651.757,96
I. Vorräte 0,00 2.520.486,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.544,76 194.634,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.619.094,98 936.636,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.855,91 25.989,79
Summe Aktiva 2.001.914,65 3.720.977,75

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 228.494,90 223.933,64
I. gezeichnetes Kapital 125.000,00 125.000,00
II. Gewinnvortrag 98.933,64 121.473,63
III. Jahresüberschuss 4.561,26 -22.539,99
B. Rückstellungen 12.500,00 15.457,00
C. Verbindlichkeiten 1.760.919,75 3.481.587,11
Summe Passiva 2.001.914,65 3.720.977,75

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Knobel-Haus GmbH wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Angaben zu Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzerstellungstermin waren alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingegangen, Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren daher nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Geschäftsführer war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr Herr Rafael Knobel – Kaufmann

Buchholz, den 16.04.2018

gez. die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2018.

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