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69 Brokers nicht nach § 32 KWG zugelassen

Datum: 26.02.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

69 Brokers bietet Interessenten auf der Internetseite www.69brokers.com Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Handelsplattform für verschiedene Finanzinstrumente an.

Das Unternehmen nutzt dabei unberechtigt ein BaFin-Logo um eine Aufsicht der BaFin vorzutäuschen, es besteht der Verdacht dass das Unternehmen auch in seiner Korrespondenz widerrechtlich Logos bzw. Briefköpfe der BaFin nutzt.

69 Brokers is not an institution approved under section 32 KWG/Scam
Date: 26.02.2019

BaFin points out that it has not granted the company 69 Brokers, Birmingham, UK, permission to conduct banking business or provide financial services in accordance with section 32 of the German Banking Act (KWG). The company is not under the supervision of BaFin.

69 Brokers offers interested parties an online trading platform for various financial instruments on the website www.69brokers.com.

The company unjustifiably uses a BaFin logo to pretend that BaFin is supervising it, and it is suspected that the company unlawfully uses logos or letterheads from BaFin in its correspondence.

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