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Thomas Willers: als Organ der Vileos Invest AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an
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Thomas Willers: als Organ der Vileos Invest AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an

ndemello (CC0), Pixabay

Thomas Willers: als Organ der Vileos Invest AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Thomas Willers, München, als Organ der Vileos Invest AG, Sarnen, Schweiz, mit Bescheid vom 15. Februar 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.

Herr Willers wirbt im Inland für Projektfinanzierungen durch die Vileos Invest AG, die hiermit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betreibt. Hierfür nimmt er „Investitionsbeträge und Bearbeitungsgebühren“ auf dem eigenen Konto entgegen.

Herr Willers ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und die auf seinem Konto entgegengenommenen „Investitionsbeträge und Bearbeitungsgebühren“ an die jeweiligen Geldgeber zurück zu überweisen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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