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GAWOONI PLC: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien

Die BaFin hat der GAWOONI PLC mit Bescheid vom 30. Januar 2019 das öffentliche Angebot von Aktien der GAWOONI PLC in Deutschland wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt. Die Untersagung erfolgte, weil die GAWOONI PLC keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

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