Start Allgemein Die DGR Deutsche Genussrecht AG ist aufgelöst!

Die DGR Deutsche Genussrecht AG ist aufgelöst!

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Das kann man einer aktuellen Eintragung im Unternehmensregister entnehmen, auf die uns ein User aufmerksam gemacht hat, der dort Kapital investierte. Sie sollten sich schnellstmöglich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und über Ihr Investment sprechen. Am besten lassen Sie sich das dann zurückbezahlen.Hinweisbekanntmachung gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes

Bereithaltung der mit dem Nachtrag Nr. 1 vom 15. Januar 2018 konsolidierten Fassung des bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekts vom 2. November 2017 betreffend das öffentliche Angebot von Genussrechten der DGR Deutsche Genussrecht AG, mit Sitz in Kaltenkirchen und eingetragener Geschäftsanschrift Gottlieb-Daimler-Straße 9, 24568 Kaltenkirchen, gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes.

Die gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes erstellte, mit dem Nachtrag Nr. 1 vom 15. Januar 2018 konsolidierte Fassung des bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekts vom 2. November 2017 betreffend das öffentliche Angebot von Genussrechten der DGR Deutsche Genussrecht AG wird bei der DGR Deutsche Genussrecht AG, Gottlieb-Daimler-Straße 9, 24568 Kaltenkirchen, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Darüber hinaus steht die vorgenannte konsolidierte Fassung auf der Internetseite der DGR Deutsche Genussrecht AG (www.dgrag.de) zum kostenlosen Download bereit.

Kaltenkirchen, den 24. Januar 2017

DGR Deutsche Genussrecht AG

Amtsgericht Kiel Aktenzeichen: HRB 18069 KI Bekannt gemacht am: 19.12.2018 09:52 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
18.12.2018
HRB 18069 KI: DGR Deutsche Genussrecht AG, Kaltenkirchen, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 24568 Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DFK Deutsches Finanzkontor AG (Amtsgericht Kiel HRB 6936 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:

Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

 

 

 

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