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Digitroniq kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 04.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Digitroniq keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain digitroniq.online gibt Digitroniq in deutscher Sprache (digitroniq.online/de/) an, „für seine Nutzer die genaueste und erfolgreichste Forex-Handelsplattform, die es online gibt“, zu sein. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

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