Start Politik International 2019 – Änderungen in der EU: TAN-Liste, Roaming und neue Geldscheine

2019 – Änderungen in der EU: TAN-Liste, Roaming und neue Geldscheine

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Mit einer Transaktionsnummer eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am heimischen PC freizugeben – damit wird bis Herbst 2019 Schluss sein. Die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie schreibt zunächst vor, dass Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen müssen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Dazu muss bei elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTAN-Verfahren technisch nicht dargestellt werden. Nach einer 18-monatigen Umsetzungsfrist für die Banken bedeutet das nach dem 14. September 2019 das Aus für die iTAN-Liste.

TAN-Listen auf Papier zu verschicken, damit Bankkunden mit diesen Transaktionsnummern beim Onlinebanking Überweisungen freischalten können – von diesem unsicheren Verfahren hat sich eine Reihe von Banken schon länger verabschiedet. Und sie haben Bankgeschäfte via Computer oder Smartphone auf modernere Authentifizierungsverfahren (etwa TAN-Generator, Photo-TAN, mobile-TAN) umgestellt, um das Risiko eines Missbrauchs beim Onlinebanking zu minimieren.

Bei Kleinstüberweisungen können Ausnahmen gelten

In einer Durchführungsverordnung zur Zahlungsdiensterichtlinie sind Ausnahmen geregelt, bei denen Banken von einer starken Kundenauthentifizierung absehen können. Wenn bei einem elektronischen Zahlungsvorgang

  • der Betrag nicht über 30 Euro hinausgeht und
    • entweder die früheren elektronischen Fernzahlungsvorgänge, die seit der letzten starken Kundenauthentifizierung ausgelöst wurden, zusammengenommen nicht über 100 Euro hinausgehen
    • oder der Kunde nacheinander nicht mehr als fünf einzelne elektronische Fernzahlungsvorgänge seit der letzten starken Authentifizierung ausgelöst hat,
  • können beim Onlinebanking nur die Anmeldedaten (d.h. Kategorie Wissen) verwendet werden. Die TAN, die z.B. per Telefon oder Kartenleser mitgeteilt wird (d.h. Kategorie Besitz), ist technisch nicht mehr zwingend notwendig.

Einige Banken bieten ihren Kunden bei Kleinstüberweisungen mit Beträgen von bis zu 30 Euro daher in diesen Ausnahmefällen eine Überweisung ohne TAN an.

Ein Verzicht auf die starke Kundenauthentifizierung führt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW jedoch auch dazu, dass die Bank bei Transaktionen ohne TAN-Eingabe allein für mögliche Schäden haften muss und vom Kunden keinen Ersatz verlangen kann. Denn gesetzlich ist eine (Mit-)Haftung des Kunden ausgeschlossen, wenn keine starke Authentifizierung verlangt wurde. Der Bankkunde ist dann von jeglicher Haftung befreit – sofern er den Schaden nicht vorsätzlich herbeiführt.


Während die Roaminggebühren fürs Telefonieren, SMS schreiben und das mobile Surfen im EU-Ausland bereits seit dem 15. Juni 2017 abgeschafft sind, werden für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland weiterhin satte Aufschläge verlangt. Die EU wird hierfür voraussichtlich ab 15. Mai 2019 Preisobergrenzen festlegen: Gleich, ob Gespräche vom Handy oder Festnetz in einen anderen EU-Staat geführt werden, darf eine Gesprächsminute maximal 19 Cent kosten. Für SMS innerhalb der EU dürfen dann höchstens 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden.

Die Neuregelungen sind Teil eines Rechtsrahmens, mit dem die EU-Länder den Netzausbau voranbringen wollen. Das Europäische Parlament hat den neuen Vorschriften bereits zugestimmt, formal muss der Rat der EU noch grünes Licht geben, damit die Preisobergrenzen zum 15. Mai 2019 in Kraft treten können.


Geldfälschern macht es die Europäische Zentralbank 2019 schwer(er): Die neuen und 100- und 200-Euro-Scheine werden ab dem 28. Mai 2019 ausgegeben. Komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet machen sie die zweite Generation von Euro-Banknoten seit Einführung des gemeinsamen Bargelds 2002 komplett.

Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist. Es erscheint, wenn der Schein gegen das Licht gehalten wird. Am oberen Ende des Hologramms ist dann beidseitig ein Porträt der mythologischen Gestalt Europa zu sehen. Der Wert des 100- oder 200er-Scheins erscheint als Smaragd-Zahl: die ändert ihre Farbe, wenn man die Banknote etwas neigt.

Völlig neu beim Hunderter und Zweihunderter ist ein „Satelliten-Hologramm“, das sich rechts oben auf der Vorderseite befindet. Dort bewegen sich beim Neigen kleine Euro-Symbole um die Wertzahl.

Neben dem besseren Schutz vor Fälschungen bieten die Neuen auch einen praktischen Vorteil: Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.

Natürlich bleiben die alten 100- und 200er-Scheine weiterhin gültig, sie werden von den Notenbanken der Länder nach und nach ausgetauscht.

Fünfer, Zehner, Zwanziger und Fünfziger haben schon den Relaunch für mehr Sicherheit vor Fälschungen durchlaufen und sind bereits in den überarbeiteten Versionen in Umlauf. Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr neu aufgelegt.

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