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KREMLIN AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

Die BaFin hat am 28. November 2018 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die KREMLIN AG gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig, da das Unternehmen am 6. Dezember 2018 gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt hat.

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