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Geldbuße gegen Deutsche Bank

Die BaFin hat am 7. Dezember 2018 eine Geldbuße in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegen die DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 25a Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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