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Ordnungsgeld gegen Snowbird AG

1. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. Mai 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Snowbird AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Snowbird AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

2. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. Mai 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Snowbird AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Snowbird AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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