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Bundesarbeitsgericht kippt Verfallsklauseln

Wer in den letzten drei Jahren gekündigt wurde oder gekündigt hat, sollte aufmerken. Das Bundesarbeitsgericht hat überraschend eine übliche Klausel in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt. Nachforderungen sind daher jetzt möglich.

In den meisten Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel wie: Ansprüche müssen binnen drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags geltend gemacht werden, ansonsten verfallen die Ansprüche. Das betraf meistens Überstundenvergütungen oder Urlaubsgeld etc.

Das ist so nicht mehr möglich, sagt das Bundesarbeitsgericht, weil die Klausel gegen das Mindestlohngesetz verstößt. Damit sind viele Ansprüche noch nicht verfallen.

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