Start Allgemein Beschlagnahmebeschluss in Geldwäschefall

Beschlagnahmebeschluss in Geldwäschefall

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Staatsanwaltschaft Aachen

903 Js 684/18

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen, Az. 903 Js 684/18, gegen

Philip Kwadwo Kyeremeh, geboren am 10.03.1997

wegen Geldwäsche; Verschleierung unrecht. erlangter Vermögenswerte wurden aufgrund

des Beschlagnahmebeschlusses

des Amtsgerichts Aachen, Az. 620 Gs 797/18 vom 25.06.2018

gegen

Philip Kwadwo Kyeremeh, geboren am 10.03.1997 in Sunyani/Ghana, ghanaischer Staatsangehöriger

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111l Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Schreiner, Staatsanwalt

Auflistung von Vermögenswerten

In der nachfolgenden Übersicht sind Vermögenswerte des Schuldners aufgeführt, die in Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Aachen, 620 Gs 797/18, vom 25.06.2018 gesichert worden sind.

Forderungen und andere Vermögensrechte:

Lfd. Nr. Drittschuldner Forderung/Recht Nähere Beschreibung Höhe Drittschuldnererklärung
1 Commerzbank AG GS-BO BSC West, Postfach, 40300 Düsseldorf Auszahlungsforderung aus Kontoverbindung des Philip Kwadwo Kyeremeh IBAN DE44 3904 0013 0272 4466 00 gepfändet am 25.06.2018 in Höhe von
515,69 €
Drittschuldnererklärung liegt vor; Anerkennung in Höhe von
515,69 €

 

Aachen, den 29.08.2018

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