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Aufgaben der BaFin

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Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und Pensionsfonds sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds. Darüber hinaus überwacht sie den Wertpapierhandel, etwa auf Insiderhandel und Marktmanipulation, und ist nationale Abwicklungsbehörde.

Aufgabe der integrierten Behörde BaFin ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.Daher achtet die BaFin darauf, dass die Marktteilnehmer sich an die einschlägigen Gesetze halten. Darüber hinaus betreibt die BaFin auch kollektiven Verbraucherschutz. Beispielsweise kann sie – bei erheblichen Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes – den Vertrieb eines Produktes beschränken oder das Produkt gar verbieten.

Beschwerde bei der BaFin

Wenn Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren oder Vermögensanlagen schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie uns.

Bitte beachten Sie jedoch: Wir können Ihre Beschwerde nur dann aufnehmen, wenn das betroffene Unternehmen unserer Aufsicht unterliegt. In einem solchen Fall wenden wir uns an das Institut oder den Anbieter und haken nach. Ihre Hinweise helfen uns, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen aufzudecken und dagegen vorzugehen.

Die BaFin kann einzelne Streitfälle allerdings nicht verbindlich entscheiden. Die Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung in Zivilverfahren ist Aufgabe der Gerichte. Nur sie können streitige Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen zu einer Zahlung verpflichten.

Schlichtungsstelle bei der BaFin

Die BaFin hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet (schlichtungsstelle@bafin.de). Sie befasst sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie bei Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, sofern keine private, anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Geht es um Verbraucherrechtsstreitigkeiten, die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches über Investmentfonds und deren Verwaltungsgesellschaften betreffen, können Sie sich in vielen Fällen an die anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (www.ombudsstelle-investmentfonds.de) wenden.

Bei Streitigkeiten mit Geschlossenen Fonds kann die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (www.ombudsstelle.com) eine geeignete Anlaufstelle sein.

Eine Liste aller anerkannten, privaten Verbraucherschlichtungsstellen und weitere Informationen zur Möglichkeit der Beschwerde und zur Schlichtung finden Sie auf unserer Internetseite (www.bafin.de).

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