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Unseriöse Kreditvermittler – Tipps der Verbraucherzentrale

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Ob Wünsche schnell erfüllt, Löcher gestopft oder alte Schulden umgeschichtet werden sollen, windige Kreditvermittler versprechen schnelle, unbürokratische Lösungen – per Inserat oder per Mausklick. Oft wird aber für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst ein Vorschuss kassiert. Antragsunterlagen sollen dann per Post gegen Nachnahme angefordert werden. Sie entpuppen sich häufig als wertloses Papier. Beim Hausbesuch sind schnell teure und nutzlose Versicherungen zusätzlich unterschrieben.

Marktwächter warnen vor unseriösem Geschäftsmodell im Kreditbereich

Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen zeigen ein dubioses Geschäftsmodell bei Vermittlern von Finanzsanierungen. Mit Werbe- und Zuteilungsversprechen für Schufa-freie Kredite werden Verbraucher in teure Finanzsanierungsverträge, Zusatzversicherungen und Geldanlagen gelockt. Statt des gewünschten Kredites erhalten sie beispielsweise Finanzsanierungsangebote mit hohen Gebühren von bis zu 2.500 Euro.

Daher ist auf der Suche nach Geldquellen bei finanziellem Engpass besondere Vorsicht geboten. Beim Seriositäts-Check helfen die folgenden Tipps:

Vorsicht bei Soforthilfe oder Kreditangeboten ohne Sicherheiten

Versprechen Angebote schnelle Soforthilfe, ist größte Vorsicht geboten. Denn Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass diese Tätigkeit den Kredit verteuert –‑ falls der überhaupt gewährt wird. Darüber entscheiden nämlich allein die Geldinstitute. Das gilt auch, wenn angeblich keine Sicherheiten gebraucht werden, die Schufa-Einträge ohne Bedeutung sind und geringe oder fehlende Einkünfte kein Problem darstellen. Die Erfahrung hat gezeigt: Kredite werden praktisch nie ohne entsprechende Bonität vergeben.

Achtung: Seriöse Namen und professionelle Internetseiten

Selbst wenn Vermittler wohlklingende und Vertrauen erweckende Namen tragen, auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen oder ihre Internetseiten seriöser wirken als die einer Bank, ist das noch kein Grund, ihnen blind zu trauen. Das gilt auch, wenn Vermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen. Die behördliche „Zulassung“ – das Gesetz spricht von Erlaubnis – ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines Darlehensvermittlers oder über seine Seriosität aus.

Nachnahme-Falle

Verbreitet ist auch die Praxis, vermeintliche Vertragsunterlagen per Nachnahme zu versenden. So wird die Vermittlergebühr sofort kassiert. Allerdings trägt der Postbote dabei häufig nur einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel Antragsunterlagen für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist.

Prepaid-Kreditkarten-Falle

Eine weitere „Masche“ unseriöser Kreditvermittler ist es, den vermeintlichen Antrag auf Kreditvermittlung mit einem Antrag auf Vermittlung einer Prepaid-Kreditkarte zu kombinieren. Dies ist eine Kreditkarte, auf der man einen Betrag erst einzahlen muss, um ihn dann ausgeben zu können. Einige Vertragskonstruktionen sind dabei so gestaltet, dass der Antrag auf Kreditvermittlung nur dann abgegeben werden kann, wenn auch eine Prepaid-Karte bestellt wird. Regelmäßig kommt in diesen Fällen kein Kreditvertrag zustande. Es wird aber per Nachnahmegebühr eine Prepaid-Kreditkarte an den Verbraucher gesandt und später dafür auch eine „Jahresgebühr“ erhoben. Der Verbraucher hat im Ergebnis keinen Kredit erhalten, wohl aber eine ‒ meist überteuerte ‒ Prepaid-Kreditkarte, die er eigentlich gar nicht haben wollte.

Keine Vorauszahlungen

Grundsätzlich sollte man Offerten meiden, bei denen etwas gezahlt werden muss, bevor das Darlehen gewährt wird. Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese sind zwar im Prinzip in engen Grenzen zulässig, müssen aber nur gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge –- wie etwa pauschale Summen – gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der den Interessenten zu Hause aufsucht – genauso wie teure Hotlines oder Eilbearbeitungsgebühren.

Wer dennoch vorab etwas zahlt, erhöht die Chancen auf Auszahlung eines Kredits nicht!

Vorsicht bei Hausbesuchen

Darlehensvermittler sagen sich bei ihren Interessenten gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen, Verträge über vermögenswirksame Leistungen oder dubiose Geldanlagen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Die Schulden wachsen. Denn der Kunde hat jetzt auch noch einen teuren Vertrag am Hals –- und obendrein keinerlei Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird. Solche Verträge stellen weder eine zusätzliche Sicherheit für das Darlehen dar, noch erhöhen sie die Chance auf Kreditauszahlung, da sie wertlos sind, solange dort noch keine nennenswerten Gelder eingezahlt wurden. Außerdem ist jedem seriösen Kreditgeber klar, dass eine zusätzliche Belastung des monatlichen Budgets durch fragwürdige Zusatzverträge die Zahlungsfähigkeit von Kreditraten reduziert und nicht sichert.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/unserioese-kreditvermittler-erkennen-haeufige-fallen-11480

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