Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen die Bestimmungen betreffend §§ 91 Abs 1 iVm 92 Z 7 iVm 95a Z 2 iVm § 95b BörseG gegen Adler Real Estate AG, Petrus (UK) LLP und eine natürliche Person eine Geldstrafe von jeweils € 35.000 verhängt hat.
Es wurde gegen Transparenzvorschriften (Beteiligungspublizität) verstoßen, indem die gemeinsam vorgehenden Rechtsträger, deren Anteile wechselseitig zuzurechnen sind, eine Emittentin nicht über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 30% unterrichtet haben.
Die Straferkenntnisse sind nicht rechtskräftig.