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In eigener Sache - Thema Zensur und Netiquette
Deutsche Concept, SICAV Société d’investissement à capital variable – Zweite außerordentliche Hauptversammlung
Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Geldwäsche

Deutsche Concept, SICAV Société d’investissement à capital variable – Zweite außerordentliche Hauptversammlung

Deutsche Concept, SICAV Société d’investissement à capital variable

2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 160.062

Nach der ersten außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Concept (die „Gesellschaft“), die am 7. Juni 2018 um 12.00 Uhr MEZ am Sitz der Gesellschaft einberufen wurde und bei der das gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheitsquorum für eine Beschlussfassung nicht zustande gekommen ist, werden die Gesellschafter hiermit zu einer

zweiten außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung“)

am 25. Juni 2018 um 12.00 Uhr MEZ am Sitz der Gesellschaft mit folgender Tagesordnung eingeladen:

Tagesordnung:

1.

Umfirmierung der Gesellschaft von „Deutsche Concept“ in „DWS Concept“ mit Wirkung vom 2. Juli 2018 und entsprechende Änderung von Artikel 1 der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“).

2.

Änderung von Artikel 19 der Satzung, um dem Verwaltungsrat die Befugnis zu erteilen, für die einzelnen Teilfonds jedes Jahr zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung aus dem Vermögen der Gesellschaft vorgenommen wird.

3.

Streichung der Verweise auf bestimmte Artikel des Gesetzes vom 10. August 2015 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung.

4.

Verschiedenes.

Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Hauptversammlung sind Anteilinhaber, die bis spätestens zum 20. Juni 2018 eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts vorgelegt haben, dass die Anteile in ihrem Depot bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt sind. Anteilinhaber können auch einen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts betrauen, der für diesen Zweck schriftlich bevollmächtigt wird.

Die Tagesordnungspunkte der Sitzung erfordern kein Anwesenheitsquorum. Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst.

Die Anteilinhaber können den Entwurf der aktualisierten Satzung am Sitz der Gesellschaft anfordern.

 

Luxemburg, im Juni 2018

Der Verwaltungsrat

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