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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. April 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. September 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

 

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