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Crowdbridge Global N.V.-Warnhinweis der FMA

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Crowdbridge Global N.V.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. Juni 2018 teilt die FMA daher mit, dass

Crowdbridge Global N.V.

Gravenberchtstraat 10

Paramaribo

Suriname

www.crowdbridgeglobal.com

info@crowdbridge.global

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.

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