Der Richter befand, dass es unerheblich sei, ob bei dem Gebrauchtwagen bereits eine neue Software aufgespielt sei. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Nachbesserung durch das Softwareupdate für Kläger unzumutbar sei. Damit unterscheidet sich das Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, von anderen.
„Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben“, so Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der den Besitzer eines 2015 gekauften VW Tiguan vertrat. Das Gericht nehme Volkswagen jegliche Möglichkeit, Fahrzeuge mit manipulierter Software in der bisherigen Form nachzubessern.