Start Allgemein Piccor-PICAM AG-Skandal – Was wir derzeit wissen

Piccor-PICAM AG-Skandal – Was wir derzeit wissen

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Nach der Razzia gegen PICAM, PICCOR und deren Hintermänner kommen immer mehr Details ans Licht. Es waren wohl alles Scheingeschäfte, die PICAM und PICCOR machten und damit auch nur Scheingewinne.

Der durch PICAM und PICCOR verursachte Gesamtschaden dürfte nach neuesten Erkenntnissen an die 350 Millionen Euro ausmachen. Rund 90 Millionen Euro des PICAM Unternehmensverbundes sind auf dem Konto einer Münchener Bank beschlagnahmt worden. Anleger der PICAM müssen befürchten, dass ihre Ausschüttungen als Scheingewinne wieder zurückgefordert werden.

PICAM Beschuldigten wird bandenmäßiger Betrag vorgeworfen
Die Ermittlungsbehörden haben 7 Beschuldigte des PICAM Unternehmensverbundes im Visier. Ihnen wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, so steht es in dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten, der bei Resch Rechtsanwälten vorliegt. Einer der Beschuldigten aus dem PICAM Unternehmensverbund ist Peter Züllig aus Baar in der Schweiz. Er ist dort Verwaltungsrat der PICCOR AG. An die PICCOR AG sollten alle Gelder überwiesen worden sein.

PICAM Vertriebschef Entzeroth hatte Strafanzeige erstattet
Natürlich gehört auch PICAM-Vertriebschef Thomas Entzeroth aus Berlin zu den Beschuldigten. Er hatte im Dezember 2017 den Anlegern mitgeteilt, dass es Ungereimtheiten in der Vermögensverwaltung gebe und behauptet, selber eine Strafanzeige in Berlin unter Mithilfe eines weiteren Beschuldigten, nämlich Rechtsanwalt Benjamin Richert aus Waren an der Müritz, gestellt zu haben.

PICAM Anleger vertrauten auf den Treuhänder
Auch der PICAM Treuhänder Manfred Eschenbach ist beschuldigt, an dem bandenmäßigen Betrug teilgenommen zu haben. Er ist den Anlegern der PICAM bekannt, weil sie ihre Gelder auf sein Konto überwiesen haben. Eschenbach ist Wirtschaftsprüfer und Richter. Auf seine Integrität werden viele Anleger der PICAM vertraut haben.

Auch ein Banker in Luxemburg ist bei PICAM involviert
Ein weiterer Beschuldigter ist der Bankmanager Stephan Blohm, der bis Ende 2016 bei der Luxemburger von der Heydt Invest als geschäftsführender Verwaltungsrat für Fonds und Darlehen verantwortlich war. Zu seiner Rolle in dem System wird nachfolgend berichtet.

PICAM hat nicht mit DAX Futures gehandelt
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten widerlegt die Behauptungen der PICAM-Gruppe, dass sie mit einem Handel von DAX-Future-Renditen bis zu 20 % im Jahr erwirtschaftet habe. Das Handelsblatt hat im Januar 2018 darüber berichtet. PICAM behauptete, man bediene sich Termingeschäften, bei denen selbst kleine Investitionen große Hebelwirkung entfalteten.

Keine PICAM Gewinne aus Futures Trading
Bis Ende 2016 lief bei PICAM und PICCOR alles rund. Es erfolgten regelmäßige Quartalsabrechnungen und auch satte Ausschüttungen. Das waren die versprochenen Gewinne aus den Futures Trading, wie es die glücklichen Anleger des PICAM Unternehmensverbundes fälschlich glaubten.

Vertrieben wurden diese Finanzprodukte unter den Bezeichnungen PICAM, PICCOR und PICCOX. Die Anleger gingen davon aus, dass es sich um eine seriöse schweizerische Geldanlage handelt. In DAX Futures sollte gehandelt werden.

Am Ende landeten die PICAM Gelder wieder bei PICCOR
Tatsächlich sind davon 72 Millionen Euro von PICAM über die PICCOR AG auf Fonds des Finanzdienstleisters von der Heydt Invest in Luxemburg geflossen. Dieses Geld wurde dann mithilfe von Vertriebsplattformen als Darlehen an Unternehmungen weitergereicht, die vonseiten der Ermittlungsbehörden dem PICAM Sales Manager Thomas Entzeroth zugeordnet werden.

Diese verbrieften Kreditforderungen wurden dann von und zurück an die PICCOR AG transferiert. Gegenüber der von der Heydt Invest sollen dann gefälschte Dokumente über die Mittelverwendung vorgelegt worden sein, so die bisherigen Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden.

PICAM Anlegern wird PICCOX Zertifikat angeboten
Als den PICAM Verantwortlichen das Geschäft erschwert wurde, möglicherweise auch durch die Warnung der schweizerischen Aufsicht FINMA vor den Machenschaften der PICCOR AG, änderten die Beschuldigten das Geschäftsmodell des PICAM Unternehmensverbundes. Seit 2017 wurde den PICAM Anlegern das PICCOX-Zertifikat angeboten.

PICCOX Zertifikat war nie genehmigt
PICAM Anleger sollten bei diesem Investment ein täglich liquides Wertpapier erhalten. Die behauptete behördliche Genehmigung lag wohl nicht vor. Damit, so die Ermittler, sind die Anleger der PICAM mit falschen Angaben in die Irre geführt worden. Ein Teil der Gelder ist auch an die Beschuldigten gezahlt worden. Der Anwalt aus Mecklenburg-Vorpommern soll 3 Millionen Euro erhalten haben.

PICAM Schneeballsystem bricht zusammen
Ende 2017 ist das Schneeballsystem der PICAM zusammengebrochen. Rückzahlungen waren nicht mehr möglich. Die kurze Flucht von PICAM-Salesmanager Thomas Entzeroth in das Reich der Fantasie, dass die Gelder bei dem Vermögensverwalter veruntreut worden sind, hat damit ein schnelles Ende gefunden.

Genauso entpuppen sich Peter Meller und seine LIT Limited in Gibraltar als Phantomwesen. Offenkundig gibt es Peter Meller gar nicht, denn er steht nicht in dem Durchsuchungsbeschluss auf der Liste der Beschuldigten.

Wie erhalten PICAM Anleger ihr Geld zurück?
Rund 70 Makler haben die Finanzprodukte der PICAM vertrieben. Ihnen werfen wir vor, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, die Kapitalanlage mit der notwendigen Sorgfalt geprüft zu haben. Auch wenn sie nicht hinter die Kulissen von PICAM, PICCOX oder PICCOR schauen konnten, so gab es viele Ungereimtheiten, die sie an der Solidität und Seriosität der PICAM-Kapitalanlagen hätten zweifeln lassen müssen. Es bestehen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Vertriebe.

PICAM Anlegern droht Rückforderung der Scheingewinne
Eine weitere Gefahr droht im Falle der Insolvenz der PICAM, die nach der Razzia wohl unausweichlich sein dürfte. Unter der Prämisse, dass die Annahmen der Ermittlungsbehörde zutreffend sind und sich das Geschäftsmodell der PICAM als eine Art Schneeballsystem darstellt, sind die Ausschüttungen Scheingewinne gewesen.

Scheingewinne können grundsätzlich zurückgefordert werden. Hier müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass es zur Rückforderung von Ausschüttungen kommen wird. Diese abzuwehren, wird eine zentrale Aufgabe der Anlegeranwälte sein. Welche rechtlichen Argumente einem solchen Rückforderungsanspruch entgegengesetzt werden können, wird nur im Einzelfall zu klären sein.

Quelle: Rechtsanwalt Jochen Resch

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