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alphapool Teil II – Ziele und Vertragsmodelle

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Ziel der fortdauernden Anwerbung

Mit Hilfe der Vertriebsstrukturen mit den untergeordneten Vermittlern und Vertriebspartnern wollten sich Thomas Kulla, Gernot Fuhr und Detelev Tilgenkamp natürlich über Provisionszahlungen, insbesondere die sogenannten Overhead oder Differenz-Provisionen eine regelmäßige und dauerhafte Einnahmequelle von erheblichem Umfang verschaffen und die Kundengelder zumindest teilweise für die Bestreitung ihres eigenen Lebensunterhalts und die Bedienung eigener Verbindlichkeiten verwenden. Dass bei einem solchen Geschäftsmodell natürlich Vertriebskosten anfallen, ist normal, aber eine solch ausgeklügelte Vertriebsstruktur ist doch eher ungewöhnlich, zumal die Herren ansonsten im normalen Strukturvertrieb tätig waren. Ab September 2009, nachdem alphapool das operative Geschäft aufgenommen hatte, warben Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp fortlaufend Vermittler und Vertriebspartner für den Vertrieb an und schulten diese in Verkaufsseminaren.

Schulungen

Wichtig war natürlich, dass die angeschlossenen Vertriebspartner natürlich das von Kulla und Tilgenkamp erdachte und konzipierte Vertriebssystem auch verstanden, um das dann wiederum selber umzusetzen, aber auch selber an Dritte weitergeben zu können; hierbei handelt es sich eben um das klassische MLM-System. Gernot Fuhr wiederum agierte anscheinend in diesem Zusammenhang eher weniger und kümmerte sich mehr um die Abwicklung der aquirierten Verträge, wie unsere Recherchen ergaben.

Was im MLM-Vertrieb natürlich wichtig ist, sind die Durchführung von Motivationsschulungen, die bei alphapool dann nicht nur durch Kulla und Tilgenkamp durchgeführt wurden, sondern auch von dem einen oder anderen freien Erfolgstrainer. Darüber haben uns diverse Vermittler in den letzten Wochen berichtet. Ungewöhnlich war aber, sofern diese Aussagen in dieser Form zutreffen, dass das Unternehmen auch mehrtägige Seminare mit Übernachtungen durchgeführt hat, die dann komplett von alphapool finanziert wurden. Im MLM-Bereich ist es eigentlich üblich, dass die Vermittler die Kosten zu einem überwiegenden Teil selber tragen.

Aufgrund des attraktiven und lukrativen Provisionsmodells gelang es Gernot Fuhr, Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp, zahlreiche bereits für die Financial World– oder die Victus-Gruppe tätige Vermittler und Vertriebspartner anzuwerben und dazu zu motivieren, für die alphapool AG zu vermitteln. So entstanden dann, getreu dem MLM-System, natürlich mehrere Vermittlerlinien. Thomas Kulla führte selbst unmittelbar die Linien der Victus-Gruppe und Detlef Tilgenkamp die der Financial World-Gruppe. Beide Unternehmen standen ja, wie bereits ausgeführt, als Köpfe der Vertriebsgesellschaft ganz oben im MLM-Strukturaufbau.

Umfang der Strukturen

Nach unseren Recherchen könnten insgesamt bis zu 100 Vermittler für das Unternehmen alphapool tätig gewesen sein.

Investitionen zur Plausibilität des Geschäftsmodels

So erklärten die Angeschuldigten Gernot Fuhr, Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp, die Kundengelder überwiegend in Immobilien zu investieren und sogenanntes ,,Provisionsfactoring“ zu betreiben. Auf der Basis dieser Geschäftsfelder sei es ihnen möglich, den Kunden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit eine Rendite von bis zu 100 % auszubezahlen. Diese Rendite sei zwar nicht garantiert, aber sicher zu erreichen. Die Kundengelder seien dabei weitgehend gegen Verlust abgesichert, da man ja in Sachwerte Immobilien investieren würde. Damit könne man Renditen von bis zu 300% und mehr erreichen, so die Aussagen von Kulla und Tilgenkamp gegenüber Vermittlern.

Nachfragen von Vermittlern

Natürlich haben wir die uns kontaktierenden Vermittler auch einmal befragt, ob sie die Herren Kulla, Fuhr und Tilgenkamp nicht einmal nach erforderlichen Genehmigungen gefragt hätten? Na klar, so lautete nahezu die spontane Antwort unserer Gesprächspartner. Nach Aussagen der Vermittler, mit denen wir Kontakt hatten, wurde diesen entweder erzählt, dass man keine Erlaubnis zum Beispiel der BaFin für diese Art von Geschäften benötige, oder aber es wurde behauptet, dass alphapool natürlich im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen sei.

Es ist leider immer dasselbe: Das, was die Spitze sagt, glaubt der Vertrieb und kommt leider oft gar nicht auf die Idee, einmal selber zu recherchieren, ob die Aussagen der Oberem denn auch zutreffen. Da stehen, um das auch mal ganz klar zu sagen, die Vermittler des Unternehmens alphapool aber nicht alleine da. Daher war keinem Vermittler, mit dem wir gesprochen haben, bekannt, dass die alphapool AG nicht über die nach § 32 KVI/G erforderliche Erlaubnis verfügte.

Was man aber auch kritisch anmerken muss, ist, das die Vermittler natürlich auch verpflichtet gewesen wären, eigene Plausibilitätsrecherchen zu betreiben, was sowohl Investitionen als auch die Genehmigungen anbetrifft. Keiner der Vermittler hat das letztlich wohl getan. Das resultierte sicherlich auch daher, dass sich die Beteiligten bereits seit Jahren persönlich kannten und dadurch ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Herren Tilgenkamp, Kulla und Fuhr bestand.

Uns bekannte Vertragsmodelle

Variante A

Die alphapool AG kaufte hierbei unter der Vertragsbezeichnung Variante A 181 Kapital-Lebensversicherungen, fonds­gebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots an, ließ sich jeweils die Forderungen aus den Verträgen abtreten, kündigte die Verträge und ließ sich die Rückkaufswerte nach Abzug der Steuern und Gebühren auszahlen. Der Kaufpreis in Höhe der jeweils bei Vertragsschluss nach Abzug sämtlicher Steuern, Gebühren und Honorare aktuellen Rückkaufswerte zuzüglich einer jeweils 100 %-igen Rendite sollte nach Ablauf von sechs Jahren ausgezahlt werden.

In einer weiteren Ankaufsvariante unter der Vertragsbezeichnung A 414 kaufte das Unternehmen wiederum Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots an, ließ sich jeweils die Forderungen aus den Verträgen abtreten, kündigte die Verträge und ließ sich auch hier die Rückkaufswerte und Guthaben nach Abzug der Steuern und Gebühren auszahlen. Hier sollte der Kaufpreis aber dann in zwei Schritten an die Kunden ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung, unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte, in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte nach Ablauf von acht Jahren der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite ausgezahlt werden.

Diese Variante war umso wichtiger, weil viele Kunden mit dieser Variante dann auch selber Geld in die Hand bekamen, nicht erst ein paar Jahre warten mussten, bis sie das erste Geld erhielten.

Variante B

In der Variante B 112 wurden ebenfalls Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots angekauft. Der Ablauf erfolgte dann wie oben beschrieben. Auch hier sollte dann der Kaufpreis in zwei Schritten ausgezahlt werden. Zuerst wurde eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. Nach Ablauf von sechs Jahren sollte dann der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite ausgezahlt werden.

Auch hier gab es zweites Modell: Der Kaufpreis sollte in drei Schritten ausgezahlt werden. Zuerst wurde eine einmalige Vorabauszahlung, unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte, in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über 15 Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte, in einem dritten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % des nach Abzug der Vorabauszahlung zuzüglich der Rendite von 100 % errechneten Betrags als Schlussrate auszuzahlen.

Variante C

Gleiches Ablaufmuster wie bei den anderen Varianten, jedoch erfolgte die Rückzahlung an den Kunden folgendermaßen: Der Kaufpreis sollte in zwei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt sollte der jeweilige Rückkaufswert zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über zwölf Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte, in einem zweiten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % der jeweiligen Rückkaufswerte zuzüglich der Rendite von 100 % als Schlussrate auszuzahlen.

Variante D

Hier sollte der Kaufpreis ebenfalls in drei Schritten ausgezahlt werden. Zuerst wurde eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. Als nächstes sollte der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über zwölf Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte, in einem dritten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % des nach Abzug der Vorabauszahlung zuzüglich der Rendite von 100 % errechneten Betrags als Schlussrate auszuzahlen.

Variante E

Der Unterschied zur Variante D bestand lediglich darin, dass eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 10 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt werden sollte. Der Restbetrag zuzüglich der 100 %-igen Rendite sollte dann monatlich über 15 Jahre hinweg erfolgen und mit einer abschließenden Einmalzahlung in Höhe von 10 % enden.

Da war dann sicherlich für jeden Kunden eine überzeugende Variante dabei; ob es noch weitere gab, wissen wir nicht. Diese Varianten hatten dann wohl Bestand bis zur Implementierung der Nachrangdarlehen ab dem Jahre 2010, so die Vermittler uns gegenüber, worüber wir im dritten Teil berichten werden.

Kündigung der Verträge

Wie bereits ausgeführt, erfolgte diese nicht durch die alphapool AG, sondern durch zwischengeschaltete Rechtsanwälte. Uns bekannt in diesem Zusammenhang ist der Rechtsanwalt Luigi Greco aus der Rechtsanwaltskanzlei Hemmer & Schwarz aus Riegelsberg bei Saarbrücken. Zur Abwicklung des Ankaufs der Versicherungs- beziehungsweise Bausparverträge und Investmentdepots wurde zwischen dem Kunden und der Kanzlei Hemmer & Schwarz jeweils ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Alphapool blieb hier dann vollkommen außen vor.

Der Rechtsanwalt wiederum fragte dann wohl bei den Versicherungen usw. nach den jeweiligen Rückkaufswerten. Stellte sich anlässlich dieser Nachfrage heraus, dass der Vertrag gekündigt werden konnte, so war der beauftragte Rechtsanwalt bevollmächtigt, die Kündigung des jeweiligen Vertrages auszusprechen, die dann eingehenden Gelder (Rückkaufswert beziehungsweise Guthaben abzüglich Steuern und Vorfälligkeitsgebühr) treuhänderisch zu verwalten und diese im Anschluss daran, abzüglich der Rechtsanwaltsvergütung, an die alphapool AG auszubezahlen. Die Zusammenarbeit lief nach unserer Kenntnis wohl bis zum November 2011. Möglicherweise hat man dann in der Rechtsanwaltskanzlei Bedenken bezüglich des durchgeführten Geschäftsmodells bekommen?

Dann übernahm nach unseren Recherchen wohl Rechtsanwalt Thomas Säusele im September 2009 bereits die Rolle eines Treuhänders. Herr Sausele soll dann das Geschäftsmodell seines Vorgängers fortgeführt haben. Die Vergütung, die er laut Geschäftsbesorgungsvertrag erhalten sollte, war jedoch geringer als die seines Vorgängers, wie unsere Recherchen ergaben. Erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Hemmer & Schwarz angeblich noch rund 40 Euro je Vertrag, so erhielt Rechtsanwalt Thomas Sausele dann nur noch 30 Euro je Vertrag. Zusätzlich soll es aber noch einen Beratervertrag mit der Financial World Vertriebs UG gegeben haben, die dem Rechtsanwalt Sausele weitere Einnahmen gesichert haben soll.

Beide hier benannten Rechtsanwälte sind nach unserer Erkenntnis Teil der Ermittlungen und des Prozesses gegen die alphapool AG aus Saarbrücken. Rechtsanwalt Thomas Sausele gehört dabei wohl zu den Beschuldigten im Prozess selber. Rechtsanwalt Luigi Greco wird wohl von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gesondert verfolgt.

Auf die beteiligten Rechtsanwälte könnten hier natürlich nun Forderungen von Seiten der Kunden zukommen.

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