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Freibetrag bei Erbschaftssteuer nach Pflege vereinheitlicht

Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil gesprochen und pflegenden Angehörigen im Erbschaftsfall höhere Freibeträge zugebilligt (BFH, Az. II R 37/15). Das ganze Urteil findet sich hier: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/699245/.

Bisher hat der Bundesfinanzhof bei der Pflege von Bedürftigen im Erbfall differenziert: Als Verwandter galt man zwangsläufig zum Beistand verpflichtet. Fremde dagegen würden freiwillig helfen und hatten daher einen Anspruch auf den Pflegefreibetrag, falls Sie beim Tode des Bedürftigen im Testament bedacht wurden. Nun wurde diese Ungerechtigkeit aufgehoben und der Freibetrag wird einheitlich gehandhabt.

Weitere Beispiele finden sich hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bfh-urteil-wer-pflegt-spart-erbschaftsteuer-1.3660281

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