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Immobiliencrowdfunding und das Totalverlustrisiko – Ein Kommentar

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Seit Monaten nun lenken wir die Aufmerksamkeit auf das Immobiliencrowdfunding und versuchen, Ihnen, unseren Lesern, die Risiken klarzumachen. Mittlerweile sind auch die entsprechenden Plattformen auf unsere Berichterstattung aufmerksam geworden und reagieren teilweise darauf. Da aber immer wieder Nachfragen kommen, wie es sich mit dem Totalverlustrisiko verhält, und auch die Betreiber der Crowdfunding-Plattformen mit fadenscheinigen Argumenten versuchen, das Risiko kleinzureden, erklärt Ihnen an dieser Stelle Thomas Bremer in einem Kommentar das Problem. Ich habe nichts gegen Crowdfunding. Ich habe nichts gegen Immobiliencrowdfunding an sich, sondern nur in der jetzigen Form. Ich wünsche mir ein ordentliches BaFin-gestattetes-Prospekt und eine ehrlichere Werbung bei manchen Plattformen, mehr nicht.

Also. Wir sind uns ALLE EINIG, dass jedes Crowdinvestment ein Totalverlustrisiko in sich birgt. Das ist bei einem nachrangigen Darlehen ebenso!!

Nun kommt von Einigen von Ihnen das Argument der grundbuchrechtlichen Besicherung. Hier geht es immer um die zweite Rangstelle, wer das als „b(g)esichertes Darlehen“ ansieht, mit Verlaub, der hat da etwas in seinem Immobilienleben nicht verstanden oder will die Anleger veralbern. Gerne erläutere ich Ihnen doch mal warum. Das will ich Ihnen nicht schuldig bleiben.

Angenommen Sie kaufen ein Objekt mit einem Wert von drei Millionen Euro. Dann benötigen Sie heute immer noch um die 20% Eigenkapital. Nun kenne ich Unternehmen, die dieses Geld sich über Crowdfunding holen …….wollen………geholt haben. Alles GUT bis hier hin. Nun ist der Bankenanteil mit rund 70% finanziert und auf der ersten Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Alles in Ordnung und üblich. Jetzt geht das Investment, warum auch immer, einfach mal schief und es kommt zu einer Zwangsverwertung. Wir, die Erfahrung mit Immobilien haben, wissen, dass der erste Termin bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren der auch 7/10 genannte Termin ist. Gibt es ein Gebot in dieser Höhe, erfolgt im Regelfall dann auch der Zuschlag von der Hauptgläubigerseite – der Bank. Das bedeutet aber auch, dass dann ja erst 2,1 Millionen in der Kasse wären, also, Sie folgern richtig, genau der Betrag, den die Bank haben will. Nun haben wir dann aber noch die Anleger, die an zweiter Rangstelle im Grundbuch stehen. Was machen wir dann mit denen?

Haben Sie da eine Idee???

Spannend, was Sie dazu zu sagen hätten, meine Damen und Herren.

Das Ganze würde aufgehen, wenn es dann im ersten Termin 3 Millionen geben würde, also nicht 7/10 sondern 10/10. Dann haben Sie recht, meine Damen und Herren, vollumfänglich sogar. Mal ehrlich, wie realistisch ist das?

Im Gesamtkaufpreis stecken ja auch noch oft die Erwerbsnebenkosten, Makler, Grunderwerbssteuer und Notar von rund 10% des Kaufpreises, auch das ist zu bedenken.

Meine Damen und Herren, ich habe 20 Jahre in Immobilien gemacht, ich weiß, worüber ich REDE. Einfach aus der gelebten Praxis.

Es geht aber ja noch weiter. Unterstellt der Anleger hat jetzt 1.000 Euro investiert und hat keine Chance, sein Geld wiederzubekommen. Es ärgert ihn aber, dass man so mit seinem Geld umgegangen ist und er geht nun zu einem Rechtsanwalt. Dann hat er doch ein weiteres Problem: Die Kosten der Rechtsverfolgung sind höher, als wenn er auf das eingesetzte Geld verzichtet. Was er also machen wird? Na, die Frage beantworten Sie sich doch bitte selber einmal.

Es mag sein, dass Ihnen meine Berichterstattung nicht gefällt. „Drauf gepfiffen“, aber der Anleger soll bitte sein Risiko genau kennen und dann entscheiden, ob er das machen will oder nicht.

Ich habe nun verlauten gehört, dass man mich verklagen möchte, um in die Berichterstattung Ruhe zu bekommen, weil man das Geschäftsmodell gefährdet sieht durch meine Berichterstattung. Gerne treffe ich mich mit Ihnen vor Gericht und diskutiere das mit Ihnen. Wenn Sie solche Plattformen betreiben wie ich, dann steht man oft im Feuer. Ich bezweifele allerdings, dass Sie mit einer Klage Erfolg haben werden, aber Sie sagen sich: „Versuch macht klug“. Meine Seite hat ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift, also klagen Sie oder lassen Sie es.

Sie sollten aber auch einmal WERT auf Kommunikation legen. Zinsland zum Beispiel beantwortet nicht einmal eine ordentliche Presseanfrage. Die Antworten wären vielleicht zu peinlich gewesen oder so.

Wer vernünftig miteinander redet, kann Lösungen findet. Wer nicht antwortet, hat kein Interesse an einer Lösung. So einfach ist meine Meinung.

https://www.test.de/Zwangsversteigerung-Hauskauf-mit-Herzklopfen-1151574-2151684/

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