Start Justiz Verhandlungen zur BWF-Stiftung ziehen sich in die Länge

Verhandlungen zur BWF-Stiftung ziehen sich in die Länge

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Seit 67 Verhandlungstagen wird in Berlin vor der 24. Großen Strafkammer über die Verantwortlichkeiten von Personen rund um die BWF-Stiftung verhandelt. Dabei scheint alles klar: die Stiftung war nicht rechtsfähig. Das spielt aber keine Rolle, weil diese in Rechtsträgerschaft eines Vereins war, namens BDT e.V. Bis zur Schließung und Insolvenz im Frühjahr hatte diese Stiftung alle Verträge mit Verbrauchern erfüllt.

Vertragsgrundlage waren Kaufverträge über Gold mit Rückkaufsoptionen. Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) waren von Anfang an dabei und saßen virtuell seit dem Vertriebsstart an Bord. Da die Stiftung und der Vertrieb das wussten, dachte man, es sei alles in Ordnung. Eine Kurskorrektur erfolgte erst nach 3,5 Jahren, als die staatliche Aufsicht es sich anders überlegte und eine Untersagungsverfügung erließ.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung kam dann heraus, dass die BWF-Stiftung in Rechtsträgerschaft des BDT e.V. „Opfer“ einer Manipulation durch den Edelmetallhändler eines Dienstleisters namens TMS GmbH geworden ist. Im Tresor entdeckte man daraufhin Dekorgold, Katzengold oder wie man das nennen möchte. Diese TMS GmbH hatte den Goldhandel, die Lagerung und auch die Rückkaufsgarantien als Dienstleister übernommen. Der Händler G. Saik hat auch im Sommer 2016 in einer Aussage klargestellt, dass er alleine den Handel der TMS verantwortet hätte. Nicht alle Gelder für den Goldkauf wurden allerdings ordnungsgemäß verwandt.
Nun kam es zur Streitfrage: Stimmt es, dass der Händler Saik darauf vertraute, dass die Investitionen in die Schweizer Firma Yamamoto so viel Gold bringen würde, dass alle Kundenverträge unproblematisch bedient werden könnten? Wir liegen im Rechtsstreit mit dem Chef der Yamamoto, der nicht möchte, dass negativ berichtet wird. Also halten wir uns zurück. Einer Ladung, als Zeuge auszusagen, kam er jedenfalls nicht nach. Da ist noch Spannung drin, da der Insolvenzverwalter die investierten 4,5 Mio. € zurück haben möchte.
Ansonsten sitzt die Bundesbank auf dem ansonsten echten Gold und die Anleger müssen langmütig warten, dass die Verwertung voranschreitet. Wann wisse er nicht, wie viel Geld für die Anleger zusammen käme, wisse er auch nicht, sagte der Insolvenzverwalter vor Gericht. Er sei alter Hase und nicht blöde mit solchen Versprechungen, das müsse man verstehen. Es sei auch verrückt, offenbar hätte jeder Forderungen angemeldet und er müsse sich jetzt durch diese vielen falschen Anmeldungen quälen. Eine Klage des Anwalts Pforr auf Herausgabe von Gold vor dem Landgericht Berlin gegen den Insolvenzverwalter wurde im Mai 2017 abgewiesen. Klagen gegen Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wegen Prospekthaftung wurden ebenfalls vom Landgericht verneint. Dr. Schulte ist aus dem Strafverfahren ausgeschieden. Bei dem Wirtschaftsprüfer W. dürfte das nur noch eine Frage der Zeit sein. Wie der Strafprozess weitergeht, ist schwierig zu beurteilen. Der Goldhändler hat gestanden, dass das Dekorgold nur Platzhalter gewesen sei für die erwarteten Lieferungen von Yamamoto. Man kann es glauben, muss es aber nicht. Was die anderen Angeklagten gewusst haben, lässt sich nur herausfinden, wenn das Gericht nicht nur Vertriebsmitarbeiter und Kunden anhört.
Einige Anleger haben ihre Vermittler verklagt, von denen einige diese Prozesse gewonnen, manche verloren haben, manche einigten sich auf einen Vergleich mit dem Kunden. In den Debatten ging es darum, dass die meisten Vermittler das Geld nicht hätten, sie sich aber auch keine Schuld aufgeladen hätten. Niemand hätte von außen sehen können, dass der Goldhandel nicht ordentlich läuft und es zu Unterschlagungen kommt. So sieht das auch die Staatsanwaltschaft Berlin und weigert sich, gegen die Vermittler strafrechtlich zu ermitteln. Die Frage, warum ein Anwalt, ein Vertriebschef, ein Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, die Ehefrau des Goldhändlers sowie der Wirtschaftsprüfer das hätten sehen sollen, erklärt die Staatsanwaltschaft nicht. Auch die Frage, ob das Rechtsgeschäft gegen das Kreditwesengesetz verstößt, ist nicht geklärt. Der Insolvenzverwalter hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Anfechtungsklage erhoben. Bisher ist es wie immer: Fragt man drei Juristen, bekommt man fünf Antworten.

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