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Neues Transparenzgesetz im Telekommunikationsbereich

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Seit dem 1. Juni ist im Telekommunikationsbereich ein neues Transparenzgesetz in Kraft getreten. Nach diesem müssen derartige Anbieter ihren Kunden ein Produktionsinformationsblatt aushändigen, auf dem die wichtigsten Vertragsbestandteile übersichtlich dargestellt sein müssen. Dadurch soll eine bessere Vergleichsmöglichkeit gewährleistet werden.
Die wichtigsten Punkte, die nun klar sichtbar sein müssen, betreffen die Laufzeit des Vertrages, die Verlängerung, die Datenübertragungsraten und eventuelle Einschränkungen im monatlichen Datenvolumen. Diese Informationen müssen auch bei einer Vertragsverlängerung ausgehändigt werden, sofern sich einzelne Bestandteile des Tarifes ändern. Allgemeine Informationen bezüglich des Vertrages müssen ebenfalls sichtbar sein.

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