Start Politik Deutschland EuGH befasst sich auf Beschluss des Berliner Landgerichts mit dem Leistungsschutzrecht

EuGH befasst sich auf Beschluss des Berliner Landgerichts mit dem Leistungsschutzrecht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll sich auf Beschluss des Berliner Landgerichts mit dem umstrittene Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage auseinandersetzen. Die Frage ist, ob  Deutschland die EU-Kommission vor der Verabschiedung des Rechtes hätte informieren müssen.

Sollte der Gerichtshof entscheiden, dass diese sogenannte Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Die Notifizierung fand damals nicht statt, da die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2013 verabschieden wollte.
Das aktuelle Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz. In dem Verfahren geht es darum, dass die Verwertungsgesellschaft VG Media von Google Schadenersatz verlangt, weil sich der Internetkonzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen, den sogenannten Snippets, und Vorschaubildern in seinem Suchdienst zu zahlen. Google wiederum argumentiert, dass durch die Suchmaschine Nutzer auf die Webseiten der Verlage geleitet und diesen damit zu Werbeeinnahmen verholfen werde.
Die VG Media (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH) vertritt über  150 deutsche und internationale privaten Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen sowie über 200 digitale verlegerische Angebote, darunter DuMont, Axel Springer und das Handelsblatt. Ein Teil der in der VG Media vertretenen Verlage haben im August 2014 Google eine Einwilligung erteilt, kostenlos die entsprechenden Vorschauinhalte zu zeigen, um so nicht aus dem Index der Suchmaschine zu fallen.

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