Start Verbraucherschutz Rechtsdienstleister will Sammelklage gegen VW einreichen – Sie können sich beteiligen

Rechtsdienstleister will Sammelklage gegen VW einreichen – Sie können sich beteiligen

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Die Aufgabe der financialright GmbH besteht nach eigenen Worten in der „Erbringung von Inkassodienstleistungen sowie in diesem Zusammenhang anfallende Rechtsdienstleistungen, das Mahnwesen sowie der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen und Rechten“. Sie wurde erst im April diesen Jahres in das Unternehmensregister eingetragen. Geschäftsführer Sven Bode hat zuvor schon mit „flightright, dem Marktführer bei der Durchsetzung von Fluggastrechten“ und „bankright schon fast jede Bank in Deutschland auf Rückzahlung von Bankgebühren an ihre Kunden verklagt“.

Mit myRight hat er eine weitere Unternehmung eingerichtet. Gemeinsam mit der Kanzlei des US-Anwalts Michael Hausfeld wollen Sie europäische Geschädigte dazu animieren, sich an einer Sammelklage gegen VW zu beteiligen. Nun, es wartet ein lukratives Geschäft! Immerhin sind die europäischen Kunden, vor allem im Vergleich zu den USA, bisher leer ausgegangen. Bis Ende Juni haben Sie noch Zeit, sich anzumelden.

Dazu müssen Sie – natürlich – ein entsprechendes VW-Fahrzeug VOR der Veröffentlichung des Skandals im September 2015 erworben oder geleast haben. Die bei Anmeldung erforderlichen Unterlagen (Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung, gegebenenfalls Kreditvertrag) können Sie bei myRight als Scans hochladen oder in Kopie per Post versenden.

Die Teilnahme ist für Sie erst einmal kostenlos. Allerdings verpflichten Sie sich dazu, nicht mehr selber gegen VW vorzugehen. Sofern der Prozess – richten Sie sich auf eine längere Wartezeit ein! – positiv ausgeht und Ihnen Schadensersatzzahlungen zustehen, gehen 35 Prozent automatisch an den Prozessfinanzierer. Sollten Sie im Zuge des Verfahrens Ihren Wagen zurückgeben, wird der aktuelle Wert mitberücksichtigt.

Übrigens gibt es mindestens eine Alternative zu myRight: Die Kanzleien baum reiter & collegen und Gansel Rechts­anwälte bieten auf ihrer Seite VW-Verhandlungen ebenfalls ein Sammelverfahren an – hier endet die Anmeldefrist schon am 23. Mai! Die Erfolgsbeteiligung beträgt hierbei 29 % (inkl. anfallender Steuern und Gebühren), maximal jedoch 2.900 Euro.

Für wen Sie sich letztlich entscheiden sollen, können wir Ihnen nicht sagen. Nur, dass Sie sich zügig anmelden sollten, um die Frist nicht zu verpassen! Wir halten das natürlich für eine interessante Lösung, vor allem, da man mit der geballten Macht von 10.000en Käufern gegen einen Konzern wie VW mehr ausrichten dürfte.

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