Start Justiz Graumarkt nahe am Rande der Illegalität

Graumarkt nahe am Rande der Illegalität

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In Zeiten niedriger Zinsen haben unseriöse Geldanlagen Hochkonjunktur. Zur aktiven Zeit der S&K gab es höhere Zinsen. Heute ist mit sicheren Anlagen nichts mehr zu holen. Es steigt die Gefahr, dass Traumrenditen locken und verführen. Es sind 20 – 25 Milliarden Euro, die deutsche Anleger jedes Jahr durch Anlagebetrug verlieren – mit unseriösen Finanzgeschäften und Skandalen hinter denen als Drahtzieher oft dieselben Personen wie vorher stehen.

Bei riskanten Immobilien- und Aktiengeschäften bietet der Graue Kapitalmarkt Schlupflöcher für trickreiche Geschäfte – ohne offizielle Kontrollen, kritisieren Verbraucherschützer.

Es gibt anonym bereitgestellte Unterlagen über Hunderte von Firmen, Geschäftsleuten, Steuerberatern und Rechtsanwälten von denen illegale Geschäfte ausgehen sollen. Die Behörde untersagt die Veröffentlichung – auch wenn die Unterlagen den Medien vorliegen. Das spricht für die Brisanz des Gesamtkomplexes – ähnlich den Veröffentlichungen zu den Panama Papers, nun aber in Deutschland.

Netzwerk von Abzockern bringt Anleger um ihr Geld

Ein Netzwerk von Abzockern hat Anleger mit fragwürdigen Methoden um ihr Geld gebracht und tut das noch immer. Mit Versprechen auf das große Geld, Angst vor Altersarmut und mit den aktuell niedrigen Zinsen lassen sich unerfahrene Anleger ködern:

„Bis zu 20 Prozent Zinsen pro Jahr – Hohe Rendite und niedriges Risiko“ und „12 Prozent Rendite mit Holz – Schweizer Premium-Geldanlage mit garantiertem Wachstum!“

lauten die Überschriften, wenn im Internet lukrative Geldanlagen gesucht werden! Diese sind dem Grauen Kapitalmarkt zuzuordnen. Damit sind Finanzgeschäfte gemeint, die legal erscheinen – trotz des erkennbar hohen Risikos! Über 90 Prozent dieser Geldanlagen bringen nicht die erhoffte Rendite. In den Broschüren erfüllen die angezeigten Geschäftsideen zum überwiegenden Teil nicht die Transparenz-Anforderungen (Meike Hickmann – 2017-04-05).

Fließender Übergang zur Kriminalität

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt, dass dies gewährleistet sein muss: Der Graue Kapitalmarkt unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin, muss jedoch über jedes Angebot mit einem Prospekt „anlage- und anlegergerecht“ aufklären. Risiken und das Konzept, wie die hohe Rendite erwirtschaftet werden soll, müssen offengelegt werden.

Prospekte werden formal auf Transparenz und Vollständigkeit von der BaFin überprüft – nicht aber die Qualität der Geldanlage, wie das bei Versicherungen und Bausparverträgen der Fall ist.

Der Graumarkt wird legal kaum reguliert und verwischt an seinen Grenzen mit der Illegalität. Nebulöse Geschäftsmodelle, verknüpft mit unseriöser Beratung führen zu gezielter Desinformation und Betrug. Mithilfe eines großen Netzwerkes aus Rechtsanwälten, Treuhändern und Geschäftsführern werden unerfahrene Kleinanleger mit großspurigen Versprechungen in dubiose Investitionen gelockt (vgl. Hickmann ebd.).

Komplizierte Verflechtungen, Briefkastenfirmen, Umbenennungen und Beziehungen ins Ausland und der Wegfall der §§ 14 a – 28 GewO machen Sitz der Unternehmen und den Geldfluss kaum nachvollziehbar. Ermittlungen ziehen sich in die Länge. Der Weg der Anlegergelder führt oft in die Steueroase Panama.

Strafverfolgung ist mühsam und dauert Jahre

Schweizer und deutsche Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass Anlegergelder auch über Panama verschwunden sein könnten. Selbst dort wurden – hier kaum erwartet – Untersuchungen über die Kanzlei Mossack, Fonseca eingeleitet. Durchsuchungen erfolgten. Die beiden Initiatoren mit 214.000 (virtuellen) Briefkästen wurden Anfang Februar 2017 verhaftet.

Auch in Deutschland haben bei einem der dort registrierten Unternehmen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München Ende Februar zur Verhaftung mehrerer Verantwortlicher geführt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf schweren Betrug. Ob dieser Gruppe – einer von vielen der von Strafverfolgern untersuchten – wie bei S&K tatsächlich strafbare Handlungen nachgewiesen werden können, ist offen. Um die Ermittlungen nicht zu stören, halten sich die Behörden mit Publikationen zurück. Interessierte Anleger mit Geldüberschuss bringen bei späteren Rückfragen vor, dass Behörden nicht in der Presse informiert hätten.

Für Geschäfte mit Gold waren bis zu acht Unternehmen mit gleichem personellem Hintergrund tätig, die unterschiedliche Anreize verbreitet haben. Einig waren sich diese Unternehmen in ihrem Interesse das Geld der Anleger zu erlangen. Obwohl das Verschwinden von Millionen Euro Anlegergeldern nachgewiesen ist, sind die hier angesprochenen Initiatoren mit neuen Geschäften nach wie vor tätig. Es gibt deutsche Familienclans in Malaysia, die zusammen mit polnischen und deutschen-schweizerischen Initiatoren im Umfeld von Konstanz wirk(t)en.

Der Wechsel von Kanada nach den USA ist fließend – mit einem Unterschied:

Kanadische Behörden verfolgen Straftaten nur dann, wenn kanadische Bürger geschädigt oder negativ betroffen sind. In den USA werden alle Straftaten verfolgt, wenn nur eine nicht zwingend strafrechtlich relevante Mail über Sachverhalte vorliegt, aus denen strafrechtliche Sachverhalte abgeleitet werden könnten. An die Aktivitäten des FBI wegen der FIFA in Zürich sei erinnert. Damals haben mit dem FBI auch Gespräche über US-Aktivitäten von der kriminellen Anlageszene zuzuordnenden Personen stattgefunden. Die Ermittlungen dauern an. Ab 2017 arbeiten NSA und BND mit Quantentechnologien „Alles hat seine Zeit!“ (Sprüche Salomons).

Die BaFin ist nur berechtigt, strafrechtlich relevante Tatsachen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten – je nach Tatbestand ist nach Ermittlungen eine andere zuständig:

Staatsanwaltschaften, Polizei, Zollfahndung oder die Finanzbehörden. Durch den Föderalismus bedingt, gibt es davon 46 in Deutschland (vgl. Hickmann ebd.). Im vorgenannten Fall des Goldes soll die Staatsanwaltschaft Mannheim tätig sein.

Großer Umfang der Fälle

Die Fälle beschränken sich selten auf ein Bundesland oder einen Staat innerhalb der EU. Kriminell noch nicht oder gar legislativ erfasste vergrößern den Kreis der Straftaten. Neu sind Aktivitäten mit den – im Einzelfall seriösen – Grundlagen der ETF-s, die in Fonds eingebracht und mit Hebelwirkungen ausgestattet werden. Ein Ende des Erfindungsreichtums grau-schwarzer Kräfte ist nicht abzusehen. Diese eint nicht die Qualifikation für ein Fachgebiet – wie früher qualifizierte Einbrecher in Banken – sondern allein das Interesse an eigenen Einnahmen. Auch das Verschwinden von (Bar-)Geld wird Lücken lassen, um Leistungsinteressen zu vereinnahmen.

Der Datenaustausch der Strafverfolgungsbehörden – von der Judikative über die Legislative zur Exekutive – funktioniert nicht immer reibungslos. Nicht jedes Bundesland ist personell gleich gut ausgestattet. Das ist bei dem Umfang der Fälle das größte Problem (Reinhard Kilmer). Es gibt Geflechte von jeweils etwa 300 Firmen mit strafrechtlich relevanten Aspekten. Sollen diese durchsucht werden, ist bei 300 Firmen von mindestens 600 bis 700 Einsatzkräften auszugehen, die zeitgleich Durchsuchungsbeschlüsse vollziehen müssten. Das ist das Grau, das ins Schwarze mündet: Für eine Dienststelle ist das faktisch nicht leistbar.

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