Viele alte Kaminöfen, die von der Regelung betroffen sind, funktionieren noch vollkommen einwandfrei. Sie blasen dabei aber große Mengen Feinstaub in die Umgebungsluft. Weil dieser Ausstoß die Grenzwerte aus der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung überschreitet, müssen diese Öfen ausgetauscht oder mit Filtern bestückt werden. Hält ein Gerät mit nachträglich eingebautem Filter die Werte ein, darf es weiterlaufen.
Betroffen sind Geräte mit einem Baujahr vor 1985. Das Baujahr erkennen Sie am Typenschild auf der Anlage.
Ein neuer Ofen spart langfristig Geld
Der Einbau eines neuen Filters ist zwar zunächst meist günstiger als ein neuer Ofen. Langfristig lohnt er sich aber nicht. Der Grund: Derart alte Öfen belasten nicht nur die Luft, sie sind auch ineffizient. Aus der gleichen Menge Brennstoff holt ein moderner Ofen deutlich mehr Wärme heraus. Die Einsparung bei den Verbrauchskosten wiegt die teurere Anschaffung deshalb nach einiger Zeit auf. Auch der Austausch deutlich jüngerer Modelle kann sich auf diese Weise schon lohnen.
Die Frühlings- und Sommermonate eignen sich optimal für die Umstellung, damit Sie eine neue Anlage pünktlich zur nächsten Heizperiode im Herbst in Betrieb nehmen können.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale.de/alte-kaminoefen-partikelfilter