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Urteil: Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag für geduldete Kontoüberziehung fordern

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Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro pro Quartal für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale benachteilige die Kunden unangemessen. Gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten führe sie zu unverhältnismäßigen Belastungen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Für Verbraucher bedeutet das BGH-Urteil einen großen Sieg mit Wirkung für den gesamten Markt“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Zinssätze bis weit über 1.000 Prozent sind damit Geschichte. Es ist gut und richtig, dass der Bundesgerichtshof solchen Praktiken endlich einen Riegel vorschiebt.“

Laufzeitunabhängige Pauschale ist unzulässig

Der Mindestbetrag weicht nach Auffassung des Gerichts vom gesetzlichen Leitbild ab, nach dem das Entgelt für ein Darlehen grundsätzlich von der Laufzeit abhängt. Außerdem lasse sich die Bank mit der Pauschale auch die Bonitätsprüfung extra vergüten – eine Leistung, die sie ausschließlich in eigenem Interesse erbringt. Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig.

Überziehen Kunden ihr Girokonto über das vereinbarte Dispolimit hinaus, forderte die Deutsche Bank dafür einen Zinssatz von 16,50 Prozent, mindestens aber 6,90 Euro im Quartal. Dieser Mindestbetrag trifft vor allem Kunden, die ihr Konto nur geringfügig überziehen. Wer zum Beispiel sein Dispolimit einen Tag lang um zehn Euro überzieht, müsste nach der Klausel 6,90 Euro bezahlen. Das entspricht einem jährlichen Zinssatz von 25.185 Prozent. „In Zeiten sinkender Zinsmargen sind angemessene Bankentgelte legitim“, so Klaus Müller. „Aber Entgelt-Exzesse sind es nicht.“

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen obsiegt ebenfalls

Parallel zu dieser Entscheidung wurde auch der Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Diese hatte gegenüber der Targobank eine ähnliche Regelung abgemahnt. Die Targobank hatte für die geduldete Überziehung ein Entgelt von 2,95 Euro monatlich verlangt, es sei denn, die Zinsen für die geduldete Überziehung überschreiten diesen Betrag. Der BGH hat hier ebenfalls im Sinne der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2016, Az. XI ZR 9/15

Quelle: VZBV

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