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Haftung bei Hackerangriff auf eigene Webseite

Hackerangriffe sind nervig und können sogar zu einer Haftung führen. Denn auch wenn die eigene Webseite gehackt wird, kann dem Webseitenbetreiber Strafe drohen.

Böses Erwachen

Hackerangriffe nehmen stark zu. Insbesondere werden Unternehmen ins Visier genommen. Und das betrifft nicht nur große Unternehmen. Auch kleine Firmen werden häufig Ziel von solchen Angriffen.  In vielen Fällen merken die Betroffenen die Veränderung nicht und dann droht das böse Erwachen. Denn wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mitteilt, kann eine zivilrechtliche Haftung auch schon bei Fahrlässigkeit entstehen. Das bedeutet, dass der Webseitenbetreiber zur Verantwortung gezogen wird, obwohl jemand anderes seine Webseite gehackt hat.

Was kann man tun?

Zunächst einmal ist zu wissen, dass jedes Unternehmen dazu verpflichtet ist, seine Zugangskontrolle gegen Angriffe von außen abzusichern.  Nutzer, deren Daten dort gespeichert sind und die missbräuchlich benutzt wurden, können die Firmen auf Fahrlässigkeit verklagen. Das Strafmaß liegt bei 50.000 bis 300.000 Euro. Es kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Gehackte Firmen sind außerdem verpflichtet, ihre Sicherheitslücke beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Weiterhin ist der Bundesdatenschutzbeauftragte darüber hinaus gesetzlich berechtigt, verdächtige Firmen auf Sicherheitslücken zu überprüfen, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist. Das kann sehr unangenehm sein, da eine Abschaltung der Internetseite möglich ist.

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