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Müssen Anleger bei Insolvenz die Ausschüttungen zurückzahlen?

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Anleger sollten wissen, dass eine derartige Rückforderung von Ausschüttungen nicht immer berechtigt ist.

Post vom Anwalt

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, bekommen die Anleger oftmals Post vom Rechtsanwalt. Darin werden diese aufgefordert, die Ausschüttungen zurückzuzahlen. So war es beispielsweise auch im Fall der Insolvenz der Schiffsfahrtgesellschaft MS Northern Endeavour. Diese ist seit Mai 2016 in der Insolvenz und teilt damit das gleiche Schicksal wie viele andere Schiffsfonds. Dann hat es auch nicht lange gedauert und zahlreiche Anleger bekamen Post vom Anwalt. Darin wurden sie zur  Rückzahlung der an sie geleisteten Zahlungen aufgefordert.

Rückforderung nur bei wirksamer Vereinbarung

Doch Anleger sollten wissen, dass derartige Rückforderungen von Ausschüttungen nicht immer berechtigt sind. Denn oftmals haben die Anleger das Recht die Rückzahlung zu verweigern. Nur wenn eine wirksame vertragliche Regelung auch vereinbart wurde – die eine derartige Rückforderung regelt – ist eine solche auch berechtigt. Andernfalls müssen Anleger die Ausschüttungen nicht zurückzahlen.

1 Kommentar

  1. Hallo, und wertes Team !

    Trotz nachweisbar und vorsätzlichen Betruges bei Abschloss und Zeichnung eines Vertrages auf 23 Jahre Laufzeit zu einer fest vereinbarten Tonnage Steuer auf 23 Jahre ging das Schiff nach drei Jahren in die Insolvenz
    Zunächst wurde ich aufgefordert mich anwaltlich vertreten zu lassen. Gemacht getan, den Prozess habe ohne Gegenwehr meines Anwaltes verloren. Dieser forderte mich eigens auf zu bezahlen,
    Vor dem Amtsgericht wurde eine Pfändung eingeleitet.
    Nun wird meine Rente auf 48 Monate zu einem Betrag von 124 € gepfändet .

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