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Neue Regelungen nerven die Finanzbranche

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Mitarbeiter in der Finanzwirtschaft müssen ständig neue Regeln der europäischen Aufsicht befolgen. Das nervt die Branche gewaltig.

Regulierung ufert aus

Die Regulierung ufert aus, beschweren sich Wissenschaftler und Praktiker in Banken und bei Versicherern. Speziell die Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht steht in der Kritik. Und im Bankensektor werden mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz insgesamt vier europäische Rechtsakte umgesetzt, die die bestehenden Vorgaben ergänzen. Sie sollen die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte verbessern und den Anlegerschutz stärken. Doch das ist noch nicht alles: Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie soll zum 3. Juli 2017 abgeschlossen sein, die Anwendung erfolgt aber erst ab dem 3. Januar 2018. Umgesetzt werden neben der IDD auch die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), soweit sich diese auf die geltende Finanzmarktrichtlinie Mifid I beziehen, sowie die EU-Verordnung über Zentralverwahrer und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, die so genannten PRIIPs.

Unnötiger Vorgriff auf EU-Vorschriften

Die Spitzenverbände der deutschen Banken kritisieren an den neuen Regeln, dass bereits ein umfassender Rechtsrahmen zur Regulierung der Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) bestehe. Daher sehen die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengefassten Verbände keine Notwendigkeit, nationale Sondervorschriften beizubehalten, die in Deutschland im Vorgriff auf die nun zur Umsetzung anstehenden europäischen Rechtsakte erlassen wurden. Allerdings haben die Parlamente der EU-Staaten hier kaum Handlungsspielraum, sodass eine Eins-zu-eins-Umsetzung wohl sehr wahrscheinlich ist.

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